Freitag, 19. April 2024

Landrat Seefeldt bittet Bundestagsabgeordnete um Hilfe: „Müllverbrennung darf durch Emissionshandel nicht teurer werden“

21. Oktober 2022 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional, Regional

Müllheizkraftwerk Pirmasens: „Um den Bürgern weiterhin moderate Gebühren für die Abfallentsorgung bieten zu können, werden wir notfalls auch die zusätzlichen Einnahmen, die uns aus dem Verkaufserlös ab 2024 zufließen, für eine Stabilisierung einsetzen“, so Seefeldt.
Foto: Pfalz-Express

SÜW. Landrat Dietmar Seefeldt sieht mit den Neuerungen beim Brennstoffemissionshandel („Co2-Steuer“) Nachteile auf die Bürger im Landkreis Südliche Weinstraße zukommen.

Laut dem Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag gebilligt werden muss, soll künftig auch die Müllverbrennung einbezogen werden. Das wirke sich zwangsläufig auf die Müllgebühren aus, wie der Landrat und Rolf Mäckel, Werkleiter des Eigenbetriebs Wertstoffwirtschaft (EWW), in der jüngsten Sitzung des EWW-Werkausschusses erklärten. Ab 2023 könnte demnach die Verbrennung von Restmüll bis zu 35 Euro je Tonne kosten. 2026 werden es laut dem Entwurf voraussichtlich 65 Euro sein.

Mit dem Emissionshandel solle finanzieller Druck vor allem auf die Industrie ausgeübt werden, sich bei der Auswahl der Energieträger in Richtung umweltfreundlichere Ersatzbrennstoffe zu orientieren. Bei der Müllverbrennung ist dies ein Widerspruch in sich, sagt Seefeldt: „Der Müll, der in die Verbrennung gelangt, darf nicht erst bei der Entsorgungsanlage mit einer ,CO2-Steuer‘ belastet werden. Wenn das Material, aus dem er besteht, nicht recycelt werden kann, muss dies bereits bei der Produktion teurer werden.“

Landrat: „Gebühren möglichst konstant halten“

Als „falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“ fasst der Kreischef die geplanten Neuerungen zusammen. „Gerade in der aktuellen Situation, in der Güter und Dienstleistungen immer teurer werden, müssen wir alles daran setzen, dass die öffentlichen Gebühren – soweit möglich und vertretbar – konstant gehalten werden.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wird Seefeldt dem Werkausschuss und dem Kreistag für die Beratung des Wirtschaftsplans, der Grundlage für die Höhe der Müllgebühren ist, vorschlagen, die Höhe der Gebühren auch für 2023 konstant auf dem niedrigen Niveau zu belassen.

So würden Auswirkungen der „CO2-Steuer“, eventuelle Mehrerlöse für die Stromerzeugung aus der Müllverbrennung sowie erhebliche Verteuerungen sämtlicher mit der Sammlung und dem Transport des Abfalls verbundenen Leistungen erst mit der Neukalkulation der Gebühren für 2024 berücksichtigt. „Um unseren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin moderate Gebühren für die Abfallentsorgung bieten zu können, werden wir notfalls auch die zusätzlichen Einnahmen, die uns aus dem Verkaufserlös des Müllheizkraftwerks Pirmasens ab 2024 zufließen, für eine Stabilisierung einsetzen“, betont Seefeldt.

Der Landrat hat die sechs südpfälzischen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen in einem Schreiben gebeten, den Gesetzentwurf abzulehnen, um eine Kostensteigerung der Müllverbrennung und damit einhergehenden Mehrkosten für die Bürger zu verhindern.

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