
Der stellvertretende Werkleiter des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft Rolf Kiefer (re.) und Sachbearbeiter Rolf Mäckel (li.) informieren Landrat Dietmar Seefeldt über das neue Chip-System.
Foto: KV SÜW
SÜW – Von Anfang April bis Ende Juni diesen Jahres werden alle Rest- und Biomüllbehälter im Landkreis Südliche Weinstraße mit einem Chip ausgestattet. Das teilte die Kreisverwaltung mit.
Wesentlicher Grund für die Aktion ist die Optimierung der Behälterverwaltung für die rund 65.000 Rest- und Biomüllgefäße im Landkreis. Zur Durchführung der Nachrüstung ist die Mitwirkung der Grundstückseigentümer erforderlich.
Die Grundstückseigentümer erhalten ab Ende März bis Ende Mai gestaffelt nach den jeweiligen Gemeinden ein Schreiben des Eigenbetriebs WertstoffWirtschaft (EWW), in dem der Termin mitgeteilt wird, wann der Chip an der Tonne angebracht wird.
In den Schreiben befinden sich je nach Anzahl der berechneten Rest- und/oder Biomüllbehälter die entsprechende Anzahl Adressaufkleber, die vom Eigentümer oder Nutzer des Gefäßes auf dem Deckel der Tonne aufgeklebt werden müssen.
Die Tonnen müssen am angegebenen Nachrüstungstermin gut sichtbar am Grundstück bereitgestellt werden, so die Kreisverwaltung. Damit sei die Mitwirkung der Bürger abgeschlossen.
Die gekennzeichneten Gefäße werden am angegebenen Tag, eventuell auch bis zum Abend des nachfolgenden Tages mit dem Chip ausgestattet.
Sichtbares Anzeichen dafür, dass die Nachrüstung der Tonnen abgeschlossen ist, ist ein von dem beauftragten Unternehmen an der Seite der Tonne angebrachtes Behälteretikett.
Wichtige Vorteile der Nachrüstung bestehen unter anderem in dem genauen und aktuellen Datenbestand für die Abrechnung mit dem Entsorger und in der „Erkennung von Falschveranlagungen“.
Auch eine schnellere und einfachere Reklamationsbearbeitung zähle zu den Vorzügen des neuen Systems. Neben einer sicheren Gebührenberechnung werde letztendlich auch erreicht, dass auf jedem Grundstück das richtige Gefäß steht.
Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft bittet die Bürger um ihre Mitwirkung, damit eine zügige und vollständige Nachrüstung der Müllbehälter ermöglicht werden kann. Sollte es unerwartete Probleme geben, wird den Betroffenen ein Hinweis im Briefkasten oder am Müllgefäß hinterlassen, aus dem der weitere Ablauf ersichtlich ist. (red)

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Und der nächste Schritt ist die Einschränkung der Anzahl der Leerungen im Jahr, wie im LK GER, und die Einführung der Wägung. Damit steigen die Entsorgungskosten ins Unermessliche, weil der Bürger nicht mehr nachvollziehen kann, wer wann wo zuviel berechnet.
Dann zahle ich statt 100.- im Jahr für drei Personen plötzlich 250.-, wie meine Eltern in Winden für zwei Leut.