Landkreis Südliche Weinstraße investiert in Kitas – Umbaumaßnahmen notwendig

14. September 2021 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional
    Symbolbild: Rolf H. Epple/Pfalz-Express

SÜW – Für die Erweiterungen der Kindertagesstätten nimmt der Landkreis Südliche Weinstraße knapp 417.000 Euro in die Hand. In sechs Kindertagesstätten im Landkreis werden Umbaumaßnahmen notwendig.

Grund hierfür ist das zum 1. Juli in Kraft getretene Kita-Gesetz (KiTaG), wonach Eltern einen  Rechtsanspruch auf siebenstündige durchgängige Betreuung ihrer Kinder über Mittag mit Mittagsverpflegung haben.

„Um für alle Plätze den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sind zahlreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in unseren Kitas erforderlich. Der Kreisausschuss hat nun durch die Bewilligung der Mittel den Weg frei gemacht, dass die einzelnen Gemeinden schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen können. Der Bedarf nach guter Kinderbetreuung wächst auch unabhängig von dem neuen Kita-Gesetz stetig. Als Landkreis ist es uns ein Herzensanliegen eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen“, betonen Landrat Dietmar Seefeldt und der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern.

Bei der kommunalen Kindertagesstätte Freimersheim kann aktuell von 50 Plätzen lediglich für 32 Plätze der Rechtsanspruch erfüllt werden. Mit den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Flächenerweiterung um 101,10 m²) entstehen ein Multifunktionsraum, eine neue Küche sowie ein Personalraum. Hierfür erhält die Ortsgemeinde eine Kreiszuwendung in Höhe von rund 58.000 Euro.

Die katholische Kindertagesstätte in Hainfeld bekommt knapp 63.800 Euro an Kreiszuwendung. Hier ist derzeit lediglich für 30 Plätze (von 43 Plätzen) die durchgängige Betreuung möglich. Mit dem Ausbau des Dachgeschosses (Flächenerweiterung um 117,14 m²) entstehen ein neuer Multifunktionsraum, sowie neue Personalräume. Die dadurch im Erdgeschoss frei werdenden Räume werden für Zwecke der durchgängigen Betreuung über Mittag genutzt (Ruhen, essen). Sobald die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, kann der Rechtsanspruch für 50 Plätze erfüllt werden.

Die Ortsgemeinde Heuchelheim-Klingen darf sich über rund 64.200 Euro an Kreiszuschuss für die Erweiterung der protestantischen Kindertagesstätte freuen.

Aktuell kann die Einrichtung von 45 Plätzen lediglich für 24 Plätze den Rechtsanspruch erfüllen. Mit dem Anbau wird die KiTa um einen Multifunktionsraum, einen Personalraum, einen Essensbereich und ein Büro für die Leitung erweitert (Flächenerweiterung um 124 m²). Sobald die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, kann der Rechtsanspruch für mindestens 45 Plätze erfüllt werden. Grundsätzlich wäre dann auch die Betreuung von bis zu 50 Kindern möglich.

Knapp 58.400 Euro an Kreiszuwendung gehen an die kommunale Kindertagesstätte in Impflingen. Hier werden derzeit lediglich 28 Plätze (von 47 Plätzen) den neuen Anforderungen gerecht. Die Einrichtung muss zwingend um neue Funktionsräume – insbesondere einen Turn- beziehungsweise Bewegungsraum – erweitert werden, da dieser durch Umbaumaßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus weggefallen ist. Die neuen Räume für die Kita sehen einen neuen Multifunktionsraum (zum Turnen, Essen und Ruhen) und einen Ruheraum (Flächenerweiterung um 92,54 m²) vor. Sobald die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, kann der Rechtsanspruch für mindestens 47 Plätze erfüllt werden. Grundsätzlich wäre dann auch die Betreuung von bis zu 50 Kindern möglich.

Für die Kinder aus Pleisweiler-Oberhofen und Niederhorbach stehen derzeit drei Kita-Gruppen, davon eine provisorisch eingerichtete Gruppe im Dorfgemeinschaftshaus, in der kommunalen KiTa Pleisweiler-Oberhofen zur Verfügung. Damit der Rechtsanspruch aktuell und auch im Hinblick auf ein entstehendes Neubaugebiet in Pleisweiler-Oberhofen für alle Kinder im Einzugsgebiet erfüllt werden kann, ist die Erweiterung um einen Gruppenraum mit entsprechendem Nebenraumprogramm notwendig. Deshalb wird die Kindertagesstätte um einen Mehrzweckraum, Gruppenraum mit entsprechendem Nebenraumprogramm, einen Speiseraum, sowie Personalräume erweitert (Flächenerweiterung 218,83 m²). Die Ortsgemeinde erhält hierfür eine Kreiszuwendung in Höhe von fast 135.800 Euro.

Die kommunale Kindertagesstätte Siebeldingen wird mit einem Anbau um einen Ruheraum, einen Multifunktionsraum, einen Wickelbereich und einen Personalraum erweitert (Flächenerweiterung um 138,30 m²). Rund 36.600 Euro an Kreiszuwendung bekommt die Ortsgemeinde. Derzeit entsprechen nur 28 Plätze (von 40 Plätzen) dem neuen KiTaG. Sobald die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, kann der Rechtsanspruch für bis zu 50 Plätze erfüllt werden.

Hintergrund

Die Kreiszuwendung ergibt sich aus einer Berechnung der neu zu schaffenden notwendigen Nutzfläche multipliziert mit dem Kostenrichtwert pro Quadratmeter Nutzfläche für den Neubau. Aufgrund der Kreisrichtlinie über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Errichtung und Ausstattung von Kindertagesstätten beteiligt sich der Landkreis nach Maßgabe des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes beim Neu- und Ausbau von Kindertagesstätten mit Kreiszuwendungen von bis zu 40% der zuschussfähigen Kosten. Insgesamt darf die Kreiszuwendung maximal 70 % der durch Landeszuwendung nicht gedeckten zuwendungsfähigen Kosten betragen.

 

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