Ab 1. August: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige – Landkreis Germersheim gerüstet

21. Mai 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Für die Zweijährigen besteht bereits ein rechtlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Nun sollen die Einjährigen folgen. Foto: S.v.Gehren/pixelio.de

Landkreis Germersheim – Ab dem 1. August haben haben Einjährige einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Im Landkreis Germersheim sei man diesbezüglich gut gerüstet, sagte Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir sind in der Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt. Auch für die Neuerungen ab dem 1. August sind wir vorbereitet.“

Bereits seit 2010 hat jedes Kind, das das zweite Lebensjahr vollendet hat (ab 2 Jahre), bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Dieser Platz ist beitragsfrei. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf ein Vormittags- und Nachmittagsangebot (Teilzeitplatz).

Bislang besteht aber noch kein Rechtsanspruch auf einen durchgängigen Ganztagsplatz.

Ab dem 1. August 2013 wird dieser Rechtsanspruch nun erweitert: Von da an hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (ein bis zwei Jahre). „Jedoch“, so betonte Kerstin Raithel, Fachberaterin für Kindertagespflege, „richtet sich dieser Anspruch nicht generell auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, sondern kann genauso durch einen Platz in der Kindertagespflege abgedeckt werden.“

„Die Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform, sagte Jugend- und Sozialdezernent Dietmar Seefeldt. Im Landkreis Germersheim gäbe es viele qualifizierte Tagespflegepersonen, die gerne über das Jugendamt vermittelt werden.

Tagespflegepersonen bieten meist auch vor und nach den „üblichen“ Öffnungszeiten Betreuung an. Kinder können in der Tagespflege stundenweise, den ganzen Tag oder auch ergänzend zu anderen Betreuungsformen betreut werden. Maximal werden gleichzeitig bis zu fünf anwesende, fremde Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut.

„Die Kindertagespflege stellt einen wesentlichen Bestandteil des Ausbaus der Kindertagesbetreuung dar. Die Personen werden entsprechend geschult, sie müssen über eine Pflegeerlaubnis verfügen“, sagte Landrat Brechtel. (red)

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