
Renate Künast
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) hält es für denkbar, Beleidiger mit Freiheitsstrafen zu belegen.
„Bei Mehrfach-Tätern wird das eine Option sein“, sagte Künast der „Süddeutschen Zeitung“. Dem Berliner Landgericht wirft sie vor, nach wie vor nicht erkannt zu haben, welche Tragweite Beleidigungen mittlerweile haben. „Rechtsextremisten haben europaweit Netzwerke aufgebaut, um Demokratien auch mittels Facebook und Twitter zu zersetzen, darüber muss die Justiz auch Bescheid wissen“, sagte sie.
Auf Betreiben von Künast läuft seit Monaten vor der Zivilkammer 27 des Berliner Gerichts ein Verfahren wegen 22 Kommentaren bei Facebook, in denen Künast unter anderem als „Drecksfotze“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet worden war. Im September wies die Kammer Künasts Klage zurück. Nach einer Beschwerde der Politikerin gab sie ihr am Dienstag nun in sechs der 22 Fälle doch Recht. Mit den anderen 16 Fällen wird sich nun die nächste Instanz, das Kammergericht, befassen müssen.
Für Beleidigungen sieht der Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Letztere wird jedoch nur äußerst selten verhängt. Künast sagte, die Leute müssten lernen, „wo die rote Linie ist, und der Staat muss sie zeigen“. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass man im Netz folgenlos Beleidigung und Volksverhetzung betreiben könne.
Den Berliner Richtern warf sie vor, weder klar zu sehen, dass die über sie geäußerten Bemerkungen „eindeutig Beleidigungen“ waren, noch wahrzunehmen, „in welchem rechtsextremen Kontext so etwas geäußert wird“. Es gehöre zur Zersetzungsstrategie in diesem Milieu, demokratische Abgeordnete niederzumachen.
Auslöser der Beleidigungen war ein Vorfall aus dem Jahr 1986, als Künast sich in einer Debatte des Berliner Abgeordnetenhauses, in der es eigentlich um häusliche Gewalt ging, durch einen Zwischenruf zum Thema Sex mit Kindern geäußert hatte. Als ein CDU-Abgeordneter einer Grünen-Rednerin die Zwischenfrage stellte, wie sie zu einem Beschluss der NRW-Grünen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden, rief Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
Künast hatte später mitgeteilt, sie habe mit ihrem damaligen Zwischenruf nur die Wiedergabe des Beschlusses der NRW-Grünen richtigstellen wollen. (dts Nachrichtenagentur)

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