Kritik nach Demos in Landau: „Unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei“ – Polizei: „Müssen möglichen Verstößen nachgehen“

20. August 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Demos am 3. August in Landau
Foto: Pfalz-Express/Licht

Landau – Schwere Vorwürfe erheben Teilnehmer einer Kundgebung in Landau gegenüber der Polizei.

Am 3. August gab es dort mehrere Kundgebungen – das „Frauenbündniss Kandel“ hatte seine monatliche Demo durchgeführt, Gegenkundgebungen kamen vom Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Südpfalz e.V.“, an denen sich unter anderem auch „Kandel gegen Rechts“ und die „Omas gegen Rechts“ beteiligten. Die „Kurpfälzisch Kurfürstliche Antifa“ hatte eine eigene Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz.

Einige Gegendemonstranten (gegen das „Frauenbündnis Kandel“, Anm. d.Red.) saßen nach ihrer Kundgebung in einem Café zusammen. Der Schilderung von Teilnehmerin M. (Name und Person sind der Redaktion bekannt) zufolge tauchte die Polizei mit drei bis vier Wannen (Anm.d. Red.: Gruppenwagen der Polizei) und mehreren Staatsschutzbeamten auf. Die Polizei habe das Cafè „komplett abgeriegelt“, auch unbeteiligte Gäste am Weggehen gehindert und erkennungsdienstlich erfasst.

Zuvor hatten die Gegenprotestler nach eigenen Worten allerdings eine Spontankundgebung angemeldet, als sie den Demozug des „Frauenbündnisses“ erblickt hätten, versichert die Teilnehmerin. Die Route des „Frauenbündnisses“ sei ihnen zuvor nicht bekannt gewesen, man sei von deren Auftauchen in der Straße überrascht worden.

Da auf dem Parkplatz am Taurus, dem Startpunkt des „Frauenbündnisses, inzwischen wieder Autos geparkt hätten, sei man davon ausgegangen, dass die Teilnehmer des „Frauenbündnisses“ nicht mehr zurück an den Bahnhof kämen.

„Haben Spontandemo angemeldet“

„Als sie dann plötzlich doch kamen, haben wir uns spontan dazu entschlossen, unseren Unmut nochmals kundzutun und sie nicht ohne Gegenwind an uns vorbei laufen zu lassen. Da wir ja von unserer Kundgebung noch Banner und Fahnen dabei hatten, haben wir sie selbstverständlich zur spontanen Meinungskundgebung eingesetzt“, so M.

Eine „Freundin“ von „Kandel gegen Rechts“ habe unmittelbar, nachdem der spontane Entschluss gefallen war, dem zuständigen Polizeibeamten gegenüber die Spontandemo angekündigt. Dieser habe „die Ankündigung ignoriert und sich umgedreht“, so Ms Schilderung.

Nun sei man dem Vorwurf ausgesetzt, eine nicht angemeldete Versammlung durchgeführt zu haben. Neben den unbeteiligten Gästen seien auch alle an der Spontanversammlung beteiligten Personen erkennungsdienstlich erfasst worden. Zwei Fahnen wurden eingezogen. Die Chefin des Cafès wurde laut M. von „entsetzten Gästen über die Abriegelung ihres Cafes informiert und kam sofort. Die Polizeimaßnahme war völlig unverhältnismäßig.“

M. verweist auf die Rechtslage: „Die Anzeigepflicht entfällt gänzlich, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).“ (Merkblatt für Versammlungsleiter, herausgegeben von der Stadtverwaltung Landau i.d. Pfalz) und Paragraph 14 Abs. 4 Versammlungsgesetz: Fällt die Bekanntgabe der Versammlung mit deren Beginn zusammen (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht.“

Im Nachgang habe man dann erfahren, dass sich ähnliche Protest-Szenen noch in einem weiteren Café und in einer Eisdiele abgespielt hätten. Im Gegensatz zum kontrollierten Café in der Ostbahnstraße habe es dort aber keinen Polizeieinsatz als Reaktion auf die Spontankundgebungen gegeben: „Keine Abriegelung, keine erkennungsdienstliche Erfassung von Bürgern und keinen Vorwurf einer unangemeldeten Versammlung“, so M.

Polizei: Müssen kontrollieren

Die Polizei sieht das etwas anders. Auf Nachfrage bei der Polizeidirektion Landau bestätigte ein Sprecher, dass es auf dem Rückweg zum Bahnhof „diese Situation vor dem Café gab.“ Es werde noch geprüft, ob es sich um eine nicht angemeldete Versammlung gehandelt habe. „Es ist aber unsere Aufgabe, das auch vor Ort zu prüfen“, betonte der Sprecher. Dazu gehöre, dass Personen angesprochen und Personalien erhoben würden.

Die Polizei versuche stets, alles „so sauber wie nur möglich abzuarbeiten.“ Wenn aber im aktuellen Geschehen der Eindruck entstehe, dass Personen sich nicht an die Regeln hielten, müsse man dem nachgehen.

Die Aufgabe der Polizei sei es, allen Beteiligten das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. „Wir sind ein neutraler Garant der Versammlungsfreiheit“, bekräftigte der Polizeisprecher. In den Leitlinien der Polizei stehe ebenfalls mehrfach, dass die Polizei Sorge zu tragen habe, dass Versammlungen friedlich abliefen. (cli)

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41 Kommentare auf "Kritik nach Demos in Landau: „Unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei“ – Polizei: „Müssen möglichen Verstößen nachgehen“"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Ich denke man sollte sich klar zwischen Kaffeegenuss und Endkampf „gegen Rächts“ entscheiden. Beides zusammen macht die Lage unübersichtlich und erschwert die Arbeit der Polizei.

    Natürlich ist es seit dem Champagner-Ehepaar Marx gute kommunistische Tradition bei der Rettung der Welt zunächst das eigene Wohlergehen in den Mittelpunkt zu stellen, aber ein wenig Askese müssen die jüngsten Widerstandskämpfer gegen Hitler schon an den Tag legen …

    • Kannler sagt:

      „…. erschwert die Arbeit der Polizei“. Aha. Da es nicht Aufgabe der Menschen, die gegen das rechtsextreme sog. „Frauenbündnis“ auf die Straße gehen, ist, die Arbeit der Polizei zu erleichtern, ist das ein ganz, ganz schwaches Argument. Wenn denen ihre Aufgabe zu schwer ist, gilt der alte Grundsatz: „Augen auf bei der Berufswahl“.

      Vordringliche Aufgabe der Polizei ist es allerdings, geltendes Recht zu achten, immerhin haben sie in ihren ihrem Diensteid geschworen, das Recht zu schützen. Wenn hier also auch nur der leiseste Verdacht auf nicht gesetzeskonformes Verhalten der Polizei besteht, muss hier aufgeklärt werden – zumal dann, wenn man um die personellen Verflechtungen zwischen aktiven Polizeibeamten und dem sog. „Frauenbündnis“ weiß.

  2. Tobi sagt:

    Die Polizei muss den Verstößen der Polizei nachgehen. Ermittlungen gegen Ladendiebstahl übernimmt in Zukunft dann ein ein Dieb?

    • Benno Menno sagt:

      Der Schornsteinfeger fegt den Kamin und der Gätner ist dafür verantwortlich, daß sein Gemüse wächst.
      So einfach ist das.

    • qanon sagt:

      Ein Barbier ist ein Mann, der andere Männer rasiert.
      Frage: Rasiert sich ein Barbier selbst?

  3. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    “ Ermittlungen gegen Ladendiebstahl übernimmt in Zukunft dann ein ein Dieb?“

    Offenbar sind Sie nicht auf dem Laufenden:

    „Polizei und Staatsanwaltschaft in Kiel einigten sich im Oktober offenbar darauf, kleinere Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge ohne Ausweispapiere nicht zu verfolgen.“ Quelle: FAZ

  4. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Aus einem Leserbrief, RP 20.08.2019:

    ‚Von jeher werden die eingesetzten Beamten beleidigt … Das fängt an mit „Bullenschwein“, geht weiter mit „Deutsche Polizisten Mörder und Faschisten“ … Das ist ja dem geistigen Müll keine Grenze gesetzt. Ich selbst war bei Demos in Kandel dabei, die Beschimpfungen waren unüberhörbar. … was sich die Antifa erlaubt ist jenseits des guten Geschmacks. Da werden Teilnehmer einer friedlichen Demo fast über den Haufen gerannt von irgendwelchen vermummten Idioten, die in ihrem Hass über alles hinwegtrampeln …Es werden Gegenstände auf die Beamten geworfen …‘

    ‚Ich unterstütze jede Demo gegen „Rechts“, aber nicht so.‘

  5. Mike sagt:

    Diese sog. „Spontandemos“, die keine sind, dienen lediglich der Umgehung des Versammlungsgesetzes und werden regelmäßig als Vorwand für weitere Störaktionen genommen. Kennt man ja aus Kandel.

    • Kannler sagt:

      Spontandemos sind gemäß Versammlungsgesetz eine vollkommen legitime Sache. Auch wenn Du das vielleicht anders siehst.

      • karlheinz sagt:

        Es ist immer wieder erstaunlich, welches juristische Halbwissen hier bisweilen abgesondert wird.
        „Spontan- und Eilversammlungen“ sind im Versammlungsgesetz überhaupt nicht geregelt.

        Eine „Spontanversammlung“ hat keinen Veranstalter, diese bildet sich einfach, aus der Situation heraus. Für die Gegendemos zum Frauenbündnis kann man feststellen: nichts, was an einem Tag, an dem Kurz eine Versammlung angemeldet hat, in der selben Stadt stattfindet, kann eine „Spontanversammlung“ sein.

        Eigentlich geht es um „Eilversammlung“, auch nicht im Versammlungsgesetz geregelt. Findet dann statt, wenn eine Fristeinhaltung gem. §14 VersG nicht zumutbar wäre.

        Nachhaltig wurde Kurz dort „vertrieben“, wo man ihm die wenigste Aufmerksamkeit geschenkt hat.
        Aber das passt nicht ins Weltbild….

        • Kannler sagt:

          Juristisches Halbwissen? Eher bei Dir! Lies Dir bitte mal die einschlägigen Kommentierungen zum Versammlungsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung dazu durch, dann wirst Du hoffentlich erkennen, dass das, was Du da so geschrieben hast, nicht mal die halbe Wahrheit ist.

          • karlheinz sagt:

            Starke Worte! Mir die Wahrheit absprechen zu wollen.

            Nun ja, ich weiß ja, aus welcher Ecke das kommt….

            „Wahrheit“ ist, dass im Versammlungsgesetz weder eine Spontandemonstration noch eine Eildemonstration beschrieben oder genannt sind. Und genau das war die Behauptung.

            Man könnte diese Gesetze besser machen. Alleine der politische Wille fehlt.

          • Kannler sagt:

            Man kann natürlich die Kommentierungen zu einem Gesetz und auch die Rechtsprechung dazu ignorieren Ist aber ziemlich sinnfrei. Insofern unterschlägst Du halt einen nicht wesentlichen Teil der Wahrheit, karlheinz

          • Niara sagt:

            1/Karlheinz, sicher ist die von dir gewählte Umschreibung präziser und der Vorredner hätte wahrscheinlich besser „Versammlungsrecht“ statt „Versammlungsgesetz“ in diesem Satz geschrieben- allerdings hat er sehr genau ausgeführt was er meint, es wirkt ein bißchen entenklemmerisch das nicht sehen zu wollen.
            Wenn es um genaue Wortlaute geht: deine Behauptung der Vorredner hätte gesagt „dass im Versammlungsgesetz eine Spontandemonstration oder eine Eildemonstration beschrieben oder genannt sind“, da muss dich der aufmerksame Leser leider enttäuschen. Die Behauptung war „Spontandemos sind gemäß Versammlungsgesetz eine vollkommen legitime Sache“. Auch wenn Du das vielleicht anders siehst.“

          • Niara sagt:

            2/ (Weiter unten schreibt er sogar „Spontandemos sind ein vollkommen legitimes Mittel der Meinungsäußerung, sie sind sogar extra im Versmamlungsrecht geregelt.“ Du gibst hier falsch wieder, indem du seinen Satz in Gänsefüßchen veränderst in „Versammlungsgesetz“. Anschließend wirfst du ihm das vor. Honi soit….)
            In Anbetracht der Tatsache dass das BVerfG sich bei der Sache mit den Spontanversammlungen genau mit den betreffenden Punkten im VersG beschäftigt hat könnte man sogar sagen, dass diese Versammlungen „gemäß diesem Gesetz eine legitime Sache sind“- in dem Sinne dass solche Spontanversammlungen nicht allen dort genannten Anforderungen unterliegen, bei Nichteinhaltung dieser also nicht gegen das Gesetz verstoßen.

          • Niara sagt:

            3/Hanebüchener Unfug ist es allerdings zu schlussfolgern „nichts, was an einem Tag, an dem Kurz eine Versammlung angemeldet hat, in der selben Stadt stattfindet, kann eine „Spontanversammlung“ sein.“ Das zieht einem in dieser Verkürzung ja die Schuhe aus.

          • karlheinz sagt:

            Es sind immer die selben Mechanismen und Reflexe, wenn sich hier Kannler oder Tobi oder Helga oder die Omas um Kopf und Kragen schreiben, springt ihnen mit einer beeindruckenden Ruhe und Souveränität (ernstgemeintes Lob!) Niara zur Seite.

            Natürlich kann man reininterpretieren, was gemeint gewesen sein könnte, kann auf das Exakte verzichten usw.
            Das findet leider nicht gleichermaßen statt. Auf der einen Seite wird jede Formulierung auf die Goldwaage gelegt, auf der anderen Seite wird Toleranz für Formulierungen gefordert.

            Es ist so ein bisschen das Grundproblem des Kandel-Konflikts.
            Der Wähler hat am 26.5. beeindruckend entschieden, wie es weitergehen soll. Oder darf man das auch nicht so genau nehmen?

          • Niara sagt:

            Interessant, Karlheinz.
            Wenn du dich in einer Diskussion äußerst, ist das ein Beitrag zur Sache. Wenn ich mich in einer Diskussion äußere, ist das ein „Reflex“, eine „Verteidigung“. Hast du diese Hybris öfter?
            Am 26.5. war doch Gemeinderatswahl in Kandel, nicht wahr? So ganz verstehe ich nicht was das mit dem Thema zu tun hat. Ich habe mich über die Kommunalwahlen doch gar nicht geäußert? Dass die Einwohner einer Gemeinde das Recht haben den ihnen genehmen Gemeinderat zu wählen ist ja selbsterklärend. Habe ich in meinem Wahlbezirk auch gemacht.

          • karlheinz sagt:

            Der Beitrag wurde am Ende etwas verkürzt, da die maximale Zeichenzahl erreicht war.

            Den Reflex / Mechanismus habe ich beobachtet: die Genannten manövrieren sich in eine Diskussion, argumentieren seltsam, dann kommt Niara und hilft. Ist doch schön. War ja auch keine Kritik, nur eine Feststellung.

            Aber passt zum Kandel-Konflikt.

            Zeilenwechsel, neuer Absatz: am 26.5. haben die Wähler in Kandel gesagt „Niedermeier soll es machen“, nicht Tielebörger, nicht Wegmann, nicht de Zorzi (also niemand von KgR usw).

            Die Mehrheit der Wähler will ein Ende der Demos.

            Aber interessant, dass auch Niara gar nicht in Kandel lebt oder dort wählt. Wie die Mehrzahl der „Gegenbewegung“.

    • Kannler sagt:

      Spontandemos sind ein vollkommen legitimes Mittel der Meinungsäußerung, sie sind sogar extra im Versmamlungsrecht geregelt.

      • karlheinz sagt:

        Bitte mal die Stelle angeben im Versammlungsgesetz, an der das geregelt ist.

        Wird aber schwer. Ist es nämlich nicht.

        • Kannler sagt:

          Bitte einfach mal die üblichen Kommentierungen zum Versammlungsrecht lesen, dazu auch die aktuelle Rechtsprechung.

          • karlheinz sagt:

            Natürlich findet sich in den Kommentierungen und in Urteilen etwas dazu. Es muss ja in Gerichtsurteilen und Auslegungen zur Sprache kommen, denn im Grundgesetz und im Versammlungsgesetz gibt es diese Begriffe NICHT und auch keine Umschreibung dazu.

            Man darf aber nicht behaupten „… ist im Versammlungsgesetz eindeutig geregelt“, wenn es gar nicht so ist. Das macht unglaubwürdig.

            Man kann doch problemlos ausführen, dass „Spontan- und Eilversammlungen zwar nicht im VersG geregelt sind, sich aber aus der dazu angewandten Rechtsprechung ergeben“.

            In Landau waren aber Laienjuristen vom gleichen Schlag dabei: wer nämlich eine „Spontanversammlung“ anmeldet, nimmt ihr die „Spontanität“, gibt ihr einen Veranstalter (der, der anmeldet) und zwingt die Polizei zur Reaktion. Zimelich dämlich agiert.

          • qanon sagt:

            Das ist das schöne an den Rechtswissenschaften. Die haben nichts mit Wahrheit und Gerechtigkeit zu tun. Mathematik und Naturgesetze bilden die Wahrnehmung / die Natur ab. Ist man vor Gericht und der Richter ist leicht ni stark unterzuckert, dann Gute Nacht.
            Diese ganze Kommentierungen und Rechtsvorschriften sind was für Schafe die nicht selbst für sich sorgen können und wollen und die gerne eine 7Zehnt (früher Zehnt) genannt an einen Big Brother Namens Staat abdrücken. Derweil spielt die ELite das ALte Teile und Herrsche Spiel – sieht man auch hier im Forum. Es wird nie Konsens geben und die Eliten lachen sic kaputt. Die Lachen das Mia tot ist, die Lachen über die Demonstranten und Gegendemonstranten, die Lachen über die Polizei.
            Die LAchen über uns Alle.

  6. Steuerzahler sagt:

    Wer hilft Ärtzten wenn sie krank sind? Wer fliegt Piloten in den Urlaub?

  7. Steve sagt:

    der Polizei kann schon getraut werden. immerhin hat sie ihre Arbeit korrekt gemacht, obschon der Innenminister und andere Politiker Prozente holen wollten. Den Tielebürgern, Wegmanns und anderen Selbstverliebten nicht.

    • Kannler sagt:

      Ob die Polizei ihre Arbeit korrekt, d.h. rechtlich einwandfrei gemacht, entscheidest in einem Rechtsstaat nicht Du, sondern im Zweifelsfall ein Gericht. Allerdings sind aufgrund gewisser hinreichend bekannter personeller Verflechtungen zwischen dem sog. „Frauenbündnis“ und der Polizei gewisse Bedenken durchaus angebracht.

      Was im Übrigen Tielebörger oder Wegmann mit der Demo in Landau zu tun haben, das musst Du mal erklären…

  8. Tatsachen sagt:

    Die Polizei handelt vor Ort sehr wohl nach Absprachen und Vorgaben der Versammlungsbehörden. Diese machen unter der CDU vor allem Jagd auf die Gegendemo, da dann ihrer Ideologie nach die Rechten von selbst verschwinden würden, aus Langeweile.

    Die von Germersheim verhängten Bußgelder wg. angeblich stattgefunden Verstößen gegen das Versammlungsrecht werden von den Gerichten gerade reihenweise kassiert.

    Polizeiberichte sind lt. Journalistenverband keine seriöse Quelle der Berichterstattung, sondern die Darstellung eines Beteiligten des Geschehens. Leider.

  9. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Vordringliche Aufgabe der Polizei ist es allerdings, geltendes Recht zu achten, …“

    Bei hunderttausenden illegalen Migranten, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, wäre das auch mal eine „vordringliche Aufgabe“ für die Politik!

  10. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Was sich seit Wochenanfang in Sachen Zuwanderung so getan hat:

    „Auf dem Regensburger Domplatz kam es am Montagabend zu Tumulten.“ Quelle: mittelbayerische.de

    „Am Ankerzentrum in Deggendorf ist am Dienstagabend ein Großaufgebot an Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr im Einsatz gewesen.“ Quelle: pnp.de

    „Drei junge Frauen von aggressivem Mann verfolgt, beleidigt und geschlagen.“ rundblick-unna.de

    Immer daran denken: Es sind „geschenkte Menschen“, die dereinst unsere Rente finazieren werden …

    • Kannler sagt:

      So, und jetzt darfst Du Deine selektive Auswahl dahingehend ergänzen, dass Du einfach mal guckst, was Deutsche in diesem Zeitraum so an Straftaten verbrochen haben. Solange Du nämlich nur eine selektive Betrachtung vornimmst, ist das eine sehr rassistische Argumentation.

      • qanon sagt:

        Hofheim in Hessen: 22-Jährige tot aufgefunden – Verdacht auf Gewaltverbrechen
        Wetten daß, das es „einMann“ war?
        Wetten daß, „einMann“ eine Hose und ein Hemd anhatte?
        Wetten daß, das alles mit nix zu tun hat?
        Wetten daß, das die22 jährige genauso zufällig ableben durfte wie etliche Menschen vor ihr, u.a. Mia aus Kandel die leider sich der neuen Kultur in Deutschland nicht unterwerfen wollte?

        Was das alles mit Rassismus zu tun hat ist mir schleierhaft,. Deutsche Steuerzahler leben nicht in Ankerzentren. Die größten Rassiten und Kopfblockadenträger rufen immer gleich Rassismus. Ist der BKA Bericht auch Rassismus, weil hier klar eine Tätergruppe seit 2015 vorsticht?

        Vor 30-40 Jahren kamen solche Meldungen wi eoben 1-2 mal im Quartal – heute kommen sie täglich.

        • Kannler sagt:

          Ah, der User, der sich mit seiner Namenswahl schon selbst als rechtsextremer Verschwörungstheoretiker geoutet hat, hat auch nichts zum hier diskutierten Thema beizutragen.

  11. Tobi sagt:

    Frau Kurz meint dazu: „mit so machen Richter und Staatsanwalt sollte man sich mal auf der Terrasse unterhalten!“

    Absurder Weise findet Frau Kurz es eigenartig, ganz klar rechts eingeordnet zu werden…

    • Tobi sagt:

      Mit Klaus Hochscheid ein ist Bundespolizist (Frontex) regelmäßig bei den Veranstaltungen der Frau Kurz, die nicht zum ersten mal durch solche „Drohungen“ auffällt.

    • Kannler sagt:

      Man kann davon ausgehen, dass Frau Kurz die Quittung für diesen nur ganz armselig kaschierten Mordaufruf bekommen wird, denn die betreffenden Screenshots liegen der Staatsanwaltschaft inzwischen vor.

  12. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    „Solange Du nämlich nur eine selektive Betrachtung vornimmst, ist das eine sehr rassistische Argumentation.“

    Da hat leider die Worterkennnung zugeschlagen. Es muss „realistische Argumentation“ heißen. Danke!

  13. peter sagt:

    Was für eine liebliche „Räuberpistole“, voller Zufälle und „ungeplante“ Begebenheiten.

  14. Drusus sagt:

    Ich finde es erschreckend, dass einem Querulanten wie Herrn Kurz so viel Raum und Steuermittel in Form von Polizeieinsätzen zur Verfügung gestellt werden. Dem Herrn geht es nur darum sich zu präsentieren und er geniesst die Wallung die er verursacht. Das sogenannte Frauenbündnis hat bei ihren Kundgebungen in Landau kein anderes Ziel, als in der eher linksliberalen Studentenstadt die Bürger zu provozieren. Der Mann hat keine politischen Ziele, ausser Aufmerksamkeit zu generieren. Ich hoffe seine Anhänger erkennen das auch irgendwann…