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Kritik nach Demos in Landau: „Unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei“ – Polizei: „Müssen möglichen Verstößen nachgehen“

Demos am 3. August in Landau
Foto: Pfalz-Express/Licht

Landau – Schwere Vorwürfe erheben Teilnehmer einer Kundgebung in Landau gegenüber der Polizei.

Am 3. August gab es dort mehrere Kundgebungen [1] – das „Frauenbündniss Kandel“ hatte seine monatliche Demo durchgeführt, Gegenkundgebungen kamen vom Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Südpfalz e.V.“, an denen sich unter anderem auch „Kandel gegen Rechts“ und die „Omas gegen Rechts“ beteiligten. Die „Kurpfälzisch Kurfürstliche Antifa“ hatte eine eigene Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz.

Einige Gegendemonstranten (gegen das „Frauenbündnis Kandel“, Anm. d.Red.) saßen nach ihrer Kundgebung in einem Café zusammen. Der Schilderung von Teilnehmerin M. (Name und Person sind der Redaktion bekannt) zufolge tauchte die Polizei mit drei bis vier Wannen (Anm.d. Red.: Gruppenwagen der Polizei) und mehreren Staatsschutzbeamten auf. Die Polizei habe das Cafè „komplett abgeriegelt“, auch unbeteiligte Gäste am Weggehen gehindert und erkennungsdienstlich erfasst.

Zuvor hatten die Gegenprotestler nach eigenen Worten allerdings eine Spontankundgebung angemeldet, als sie den Demozug des „Frauenbündnisses“ erblickt hätten, versichert die Teilnehmerin. Die Route des „Frauenbündnisses“ sei ihnen zuvor nicht bekannt gewesen, man sei von deren Auftauchen in der Straße überrascht worden.

Da auf dem Parkplatz am Taurus, dem Startpunkt des „Frauenbündnisses, inzwischen wieder Autos geparkt hätten, sei man davon ausgegangen, dass die Teilnehmer des „Frauenbündnisses“ nicht mehr zurück an den Bahnhof kämen.

„Haben Spontandemo angemeldet“

„Als sie dann plötzlich doch kamen, haben wir uns spontan dazu entschlossen, unseren Unmut nochmals kundzutun und sie nicht ohne Gegenwind an uns vorbei laufen zu lassen. Da wir ja von unserer Kundgebung noch Banner und Fahnen dabei hatten, haben wir sie selbstverständlich zur spontanen Meinungskundgebung eingesetzt“, so M.

Eine „Freundin“ von „Kandel gegen Rechts“ habe unmittelbar, nachdem der spontane Entschluss gefallen war, dem zuständigen Polizeibeamten gegenüber die Spontandemo angekündigt. Dieser habe „die Ankündigung ignoriert und sich umgedreht“, so Ms Schilderung.

Nun sei man dem Vorwurf ausgesetzt, eine nicht angemeldete Versammlung durchgeführt zu haben. Neben den unbeteiligten Gästen seien auch alle an der Spontanversammlung beteiligten Personen erkennungsdienstlich erfasst worden. Zwei Fahnen wurden eingezogen. Die Chefin des Cafès wurde laut M. von „entsetzten Gästen über die Abriegelung ihres Cafes informiert und kam sofort. Die Polizeimaßnahme war völlig unverhältnismäßig.“

M. verweist auf die Rechtslage: „Die Anzeigepflicht entfällt gänzlich, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).“ (Merkblatt für Versammlungsleiter, herausgegeben von der Stadtverwaltung Landau i.d. Pfalz) und Paragraph 14 Abs. 4 Versammlungsgesetz: Fällt die Bekanntgabe der Versammlung mit deren Beginn zusammen (Spontanversammlung) entfällt die Anzeigepflicht.“

Im Nachgang habe man dann erfahren, dass sich ähnliche Protest-Szenen noch in einem weiteren Café und in einer Eisdiele abgespielt hätten. Im Gegensatz zum kontrollierten Café in der Ostbahnstraße habe es dort aber keinen Polizeieinsatz als Reaktion auf die Spontankundgebungen gegeben: „Keine Abriegelung, keine erkennungsdienstliche Erfassung von Bürgern und keinen Vorwurf einer unangemeldeten Versammlung“, so M.

Polizei: Müssen kontrollieren

Die Polizei sieht das etwas anders. Auf Nachfrage bei der Polizeidirektion Landau bestätigte ein Sprecher, dass es auf dem Rückweg zum Bahnhof „diese Situation vor dem Café gab.“ Es werde noch geprüft, ob es sich um eine nicht angemeldete Versammlung gehandelt habe. „Es ist aber unsere Aufgabe, das auch vor Ort zu prüfen“, betonte der Sprecher. Dazu gehöre, dass Personen angesprochen und Personalien erhoben würden.

Die Polizei versuche stets, alles „so sauber wie nur möglich abzuarbeiten.“ Wenn aber im aktuellen Geschehen der Eindruck entstehe, dass Personen sich nicht an die Regeln hielten, müsse man dem nachgehen.

Die Aufgabe der Polizei sei es, allen Beteiligten das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. „Wir sind ein neutraler Garant der Versammlungsfreiheit“, bekräftigte der Polizeisprecher. In den Leitlinien der Polizei stehe ebenfalls mehrfach, dass die Polizei Sorge zu tragen habe, dass Versammlungen friedlich abliefen. (cli)

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