Karlsruhe – Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zugunsten eines straffällig gewordenen türkischen Asylbewerbers hat in der Politik Kritik ausgelöst.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts darf ein 30-jähriger Türke nicht abgeschoben werden, der wegen der Unterstützung einer Terrororganisation zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Die deutschen Verwaltungsgerichte hätten genauer prüfen müssen, ob ihm in der Türkei Folter droht.
Wenn Anforderungen an die Prüfung einer Abschiebung „überspannt“ würden, könne das die rechtlichen Hürden für Abschiebungen „bis hin zur Undurchführbarkeit massiv erhöhen“, sagte Ansgar Heveling (CDU) der Funke-Mediengruppe.
Der Rechtsschutz für Asylbewerber müsse auch daran gemessen werden, ob die Sicherheit für die Bevölkerung gewährleistet werden könne.
Heveling äußerte die Erwartung, dass das zuständige Verwaltungsgericht bei einer erneuten Überprüfung „angemessene Argumente“ finde, „um einen gefährlichen Terrorismusunterstützer in die Türkei zurückführen zu können“. (dts Nachrichtenagentur)
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Lasst sie alle hier. Niemand darf uns verloren gehen, im Mekka der Terroristen. Dann schaffen wir es noch viel schneller mit unserer Abschaffung …
Islamistischer Täterschutz!
Haben Politiker und Gerichte nicht die Aufgabe, die dt. Bevölkerung zu schützen und Schaden abzuwenden?
Stattdessen läuft auch auf dem GEZ-Kinder-Kanal islamistische Kuppelpropaganda:
… junge Mann: „Ich bin 18 Jahre alt“.
Und er nannte einen anderen Namen: „Mohamed“. Und nicht „Diaa“
http://www.bild.de/politik/inland/kika/kika-doku-54421832.bild.html
Er ist Islamist, alle Schwestern und Mutter mit Kopftüchern und mindestens 25, eher mehr! …….. Verführung Minderjähriger!
Soll er doch lieber hier ein Attentat planen und Menschen töten, nicht wahr liebe Richter????
Nur noch pervers!
Unglaublich….
Da wird einer nicht abgeschoben, weil er evtl. gefoltert werden könnte…
Dass er aber hir evtl. 100e Menschen 8mbringen könnte, das interessiert wohl keinen…
WOZU GIBT ABSCHIEBEGESETZE?
Auch hier beweist sich wieder, Täterschutz geht vor Opferschutz