Dienstag 13.Oktober 2026

Kreisumlage: DÜW-Kreisverwaltung klärt Finanzlage der Gemeinden

18. Dezember 2023 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Wirtschaft in der Region

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld
Foto (Archiv): KV DÜW

DÜW – Die Kreisumlage ist ein Beitrag, den die Ortsgemeinden an den Landkreis zahlen müssen. Die Höhe wird vom Kreistag beschlossen. Einige Ortsgemeinden im Kreis Bad Dürkheim sind damit nicht einverstanden. Sie haben Widerspruch eingelegt.

Sie stützen sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz. Das Gericht hat die Umlagen eines anderen Landkreises für rechtswidrig erklärt. Der Grund war, dass die Mitglieder des Kreistags und der Verbandsgemeinderäte zu wenig über die Finanzlage der Gemeinden wussten. Sie mussten vorher sogenannte bezifferte Bedarfssätze haben. Das sind Zahlen, die zeigen, wie viel Geld die Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden brauchen.

Die Kreisverwaltung will diesen Fehler vermeiden. Sie hat die Finanzbedarfe für 2024 berechnet und legt sie dem Kreistag vor. Der Kreistag soll den Haushalt für 2024 Anfang nächsten Jahres beschließen.

Für 2023 gibt es schon einen Beschluss über die Kreisumlage. Einige Ortsgemeinden haben dagegen Widerspruch eingelegt. Die Kreisverwaltung will den Widerspruch entkräften. Sie hat auch die Finanzbedarfe für 2023 ermittelt und stellt sie dem Kreistag vor. Der Kreistag soll die Kreisumlage für 2023 bestätigen. Damit wäre sie rechtlich nicht angreifbar.

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld sagt: „Es gibt Beschlüsse, gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2023 Widerspruch einzulegen. Selbstverständlich obliegt es den kommunalen Gremien, im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie, Rechtsbehelfe einzulegen. Wir werden den im Urteil kritisierten formalen Mangel aber in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde beseitigen und haben zu diesem Zweck auch die Bedarfszahlen für 2023 angefordert. Diese werden dem Kreistag am 20. Dezember ebenfalls zur Information vorgelegt. Dieser ist damit in der Lage, die prozentuale Höhe der 2022 beschlossenen Kreisumlage zu bestätigen. Somit wird den formalen Kriterien des OVG Rechnung getragen mit der Folge, dass die Festsetzung der Kreisumlage nicht zu beanstanden ist.“

Gefällt Ihnen unsere Zeitung?

Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.

⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen