
Kontrolle von Kontaktbeschränkungen
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bund und Länder haben sich am Dienstag prinzipiell auf eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni verständigt. „Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten“, heißt es in dem Beschluss.
Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, hieß es weiter. „Die Zahl der Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Die Zahl der Personen soll entsprechend begrenzt werden.“ In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein. Die Umsetzung liege bei den Ländern. „Dem Beschluss liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau ist“, hieß es in der Erklärung.
Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden seien, stellten Bund und Länder fest. (dts Nachrichtenagentur)

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