Ladengeschäfte sollen in Deutschland in zwei Schritten wieder öffnen dürfen. Das erfuhr die dts Nachrichtenagentur aus Teilnehmerkreisen der Telefonschaltkonferenz der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Epidemie.
Demnach sollen ab 20. April Ladengeschäften bis 400 qm Fläche wieder aufmachen dürfen – mit Einhaltung entsprechender Hygienestandards, Kundenbeschränkungen und ggf. alternativen Öffnungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus sollen Autohäuser, Fahrradhändler, Möbelhäuser, Buchläden und Telekommunikationsdienstleister, Parks und Museen öffnen dürfen.
In einem zweiten Schritt sollen ab 4. Mai auch Geschäfte bis 2.500 qm wieder öffnen dürfen. Auch eine Öffnung von Dienstleistungen für Körperpflege, wie beispielsweise Friseure, sei ab dem 4. Mail „realistisch“, wie es hieß. Was die Gastronomie betrifft, ist man noch uneins.
Der Bund will den Ländern dennoch vorschlagen, die Kontaktbeschränkungen für die Bürger noch mindestens bis zum 3. Mai aufrecht zu erhalten.
Kitas, Schulen und Universitäten sollen ebenfalls mindestens bis zum 3. Mai geschlossen bleiben. Für die Abschlussprüfungen könnte es Ausnahmen geben.
Achtung Nachtrag: Am Nachmittag hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel auf im sogenannten Corona-Beschluss auf eine einigermaßen einheitliche Linie geeinigt. Dieser weicht in einigen Punkten von dem hiesigen Entwurf ab.
Den Corona-Beschluss von Bund und Ländern vom 15. April 2020 im Volltext gibt es hier.
(dts Nachrichtenagentur/red)
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