
Foto (KI): Pfalz-Express
Koblenz – Zwei Sexualverbrechen an Mädchen, ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft, ein eingestelltes Verfahren und eine Staatsanwaltschaft, die sich gegen Falschinformationen in sozialen Netzwerken zur Wehr setzt: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Öffentlichkeit über den Stand zweier getrennter Fälle informiert.
Fall 1: Vergewaltigung in der Koblenzer Innenstadt
Am 16. April 2026 soll ein 20-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ein zwölfjähriges Mädchen in einem Hausflur in der Koblenzer Schlossstraße vergewaltigt haben. Das Mädchen und der Tatverdächtige kannten sich über Snapchat und TikTok.
Er soll das Kind gegen seinen klar geäußerten Willen und unter Gewaltanwendung zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Das Mädchen konnte sich nach kurzer Zeit befreien und flüchten. Gegen den 20-Jährigen besteht ein Haftbefehl, er sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.
Fall 2: Vorwürfe an Schule – Verfahren eingestellt
Am 28. April 2026 soll ein elfjähriges Mädchen auf der Schultoilette einer Schule in Koblenz-Lützel während einer Pause von zwei Männern zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sein. Die Mutter erstattete am 1. Mai Anzeige.
Aufgrund der Angaben des Mädchens und weiterer Angehöriger geriet zunächst der 20-Jährige aus Fall 1 auch in diesem Fall in Verdacht. Zusätzlich wurde ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger als mutmaßlicher Mittäter verdächtig. Gegen den 20-Jährigen erließ das Amtsgericht Koblenz am 5. Mai einen zweiten Haftbefehl auch für diese Tat.
Nach weiteren Ermittlungen brach das Konstrukt jedoch zusammen: Handydaten beweisen, dass sich beide Männer zur angegebenen Tatzeit nicht am Tatort befanden.
Beide haben durch Zeugen bestätigte Alibis. DNA-Spuren, die auf sie hindeuten, gibt es nicht. Obwohl die Schule zur fraglichen Zeit stark besucht war, fand sich kein einziger Zeuge, der sachdienliche Angaben zum Geschehen oder den Tätern machen konnte.
Der zweite Haftbefehl gegen den 20-Jährigen wurde am 22. Mai aufgehoben, das Verfahren gegen den 18-Jährigen wurde gar nicht erst mit einem Haftbefehl unterlegt; gegen ihn habe zu keinem Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht bestanden.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen beide Männer wegen der Tat an der Schule mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Es wird nun gegen Unbekannt weitergeführt.
Staatsanwaltschaft widerspricht Falschmeldungen
Die Behörde sah sich zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst, weil in sozialen Netzwerken zahlreiche falsche Behauptungen kursierten. So wurde behauptet, ein Video zeige einen der Beschuldigten beim Prahlen mit der Tat. Das sei schlicht unwahr, so die Staatsanwaltschaft.
Auch die Darstellung, die zweite Festnahme des 20-Jährigen habe mit Aktionen aus dem Familien- und Freundeskreis des Opfers zusammengehangen, stimme nicht. Es habe sich um eine unabhängige Entscheidung der Justiz gehandelt.
Staatsanwaltschaft und Polizei betonten zudem: Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche an Koblenzer Schulen, auch nicht an der Schule in Koblenz-Lützel. Wer in sozialen Netzwerken Bedrohungen oder massive Beleidigungen postet, müsse mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

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