
Die US-Amerikanerin Amy Lopez wollte sich die Festung Festung Ehrenbreitstein in Koblenz anschauen, als sie auf den Täter traf. Foto: Polizei Rheinland-Pfalz
Koblenz – Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 24-jährigen amerikanischen Touristin Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf einer Pressekonferenz weitere Einzelheiten zur Festnahme eines 81-jährigen Beschuldigten bekannt gegeben.
Der Mann befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Dem deutschen Staatsangehörigen, der zuletzt im Raum Koblenz wohnte, wird vorgeworfen, die junge Frau am 26. September 1994 heimtückisch und aus sexueller Motivation getötet zu haben. Nach Einschätzung der Ermittler soll er die arg- und wehrlose Touristin, die ihm zufällig begegnet war, vorsätzlich getötet haben, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen.
Tat 1994 unterhalb der Festung Ehrenbreitstein
Amy Lopez befand sich 1994 auf einer Europareise, die sie auch nach Koblenz führte. Am Morgen des 26. September wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen. Sie fuhr mit dem Stadtbus auf die rechte Rheinseite und wollte über einen Fußweg im Steilhang zur Festung gelangen.
Vermutlich zwischen 9 und 10 Uhr traf sie dort – nach derzeitigem Ermittlungsstand zufällig – auf den späteren Täter. Der Tatort war das sogenannte General-von-Aster-Zimmer, ein damals frei zugängliches Gemäuer unterhalb der oberen Festungsanlage.
Die junge Frau wurde im unteren Körperbereich vollständig entkleidet aufgefunden. Nach dem Ergebnis der damaligen pathologisch-forensischen Untersuchung war sie sexuell missbraucht worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter aus sexueller Motivation handelte. Das Opfer wurde stranguliert, mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen und schließlich mit mehreren Messerstichen getötet.
Sonderkommission und „Cold Case“
Nach der Tat richtete die Kriminaldirektion Koblenz eine Sonderkommission ein. In den folgenden Jahren wurden mehrere hundert Spuren gesichert und eine Vielzahl von Personen überprüft. Trotz intensiver und langjähriger Ermittlungen konnte zunächst kein Tatverdächtiger identifiziert werden.
Der Fall wurde schließlich als sogenannter „Cold Case“ eingestuft und am 17. September 2025 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY… ungelöst vorgestellt.
Entscheidender Durchbruch durch neue DNA-Analysen
Der Durchbruch gelang nun durch aufwendige Nachuntersuchungen der sichergestellten Kleidung des Opfers sowie der Klebefolien, die 1994 zur Spurensicherung am Tatort und am Leichnam eingesetzt worden waren. Insgesamt wurden rund 1600 Proben neu präpariert und mit modernsten Analysetechniken ausgewertet.
Die Untersuchungen führte das Hessische Landeskriminalamt auf Bitte der Kriminaldirektion Koblenz im Wege der Amtshilfe durch. Aufgrund verbesserter kriminaltechnischer Möglichkeiten konnten an Hautschuppenfragmenten DNA-Spuren gesichert werden, die nach Einschätzung der Ermittler vom mutmaßlichen Täter stammen.
Daraufhin überprüfte das zuständige Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Koblenz erneut sämtliche mehr als 200 Spurenakten, die im Laufe der ursprünglichen Ermittlungen angelegt worden waren.
Im Januar 2026 wurde bei dem Beschuldigten, der zur Tatzeit in der Nähe von Koblenz wohnte, auf freiwilliger Basis eine Speichelprobe entnommen. Der Mann war bereits 1999 nach einer Verurteilung wegen einer einschlägigen Sexualstraftat durch das Landgericht Koblenz in den Fokus der Ermittler geraten. Damals fehlte jedoch eine geeignete DNA-Spur aus dem Mordfall, sodass ein Zusammenhang nicht hergestellt werden konnte.
Erst durch die nun gesicherte DNA-Spur war ein Abgleich möglich. Bei einer Spur ergab sich eine eindeutige Übereinstimmung mit der DNA des 81-Jährigen.
Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler erklärte dazu wörtlich: „Die unermüdliche Ermittlungsarbeit der Koblenzer Polizei dürfte einen wesentlichen Schritt zur Tataufklärung erbracht haben. Der Fall sollte allen deutlich machen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht ruhen, solange ein schweres Verbrechen unaufgeklärt ist. Solche Fälle werden nicht vergessen. Auch nach 32 Jahren nicht.“
Beschuldigter schweigt – Ermittlungen dauern an
Bei der Vorführung vor der Haftrichterin machte der Beschuldigte von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch. Ihm wurde ein Verteidiger beigeordnet.
Die Ermittlungen dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft an.
Rechtlicher Hintergrund
Der Tatvorwurf lautet Mord gemäß Paragraf 211 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Strafbar macht sich demnach unter anderem, wer einen Menschen heimtückisch und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötet.
Unabhängig von der Beweislage gilt im gesamten Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung. Ein Beschuldigter gilt so lange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Auch die Anordnung von Untersuchungshaft bedeutet keine Vorverurteilung. Voraussetzung für Untersuchungshaft ist jedoch ein dringender Tatverdacht, also eine hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft aufgrund konkreter Tatsachen.

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