Mittwoch, 24. April 2024

Kandel: Themenabend „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ stößt auf großes Interesse

5. Juli 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Full House: Das Thema bewegt viele Bürger.

Full House: Das Thema bewegt viele Bürger.

Kandel – Großer Andrang im Hofcafé Zapf am Mittwochabend: Rund 130 Gäste verfolgten am Dienstag im Zapfhof in Kandel den Themenabend „Selbstbestimmtes Leben im Alter“, zu dem der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) eingeladen hatte.

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie man sich durch die Erteilung von Vollmachten und Verfügungen vor Fremdbestimmung im Alter oder im Pflegefall schützen kann. „Immer mehr Menschen sind davon betroffen, dass sie ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln können. Daher ist es wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen“, so Gebhart.

Daniel Wassmann, Notar aus Kandel, und Peter Meier, der sich als Steuerberater auf das Thema Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung spezialisiert hat, erläuterten verschiedene Arten und Geltungsbereiche von Vollmachten.

Vor allem viele Alltagsbereiche seien zu beachten, für die es bereits zu Lebzeiten von Betroffenen eine Regelung braucht. Beispiele seien etwa Bankgeschäfte, die Überprüfung und Anpassung laufender Verträge oder der Umgang mit der eigenen Wohnung, sofern es eines Tages keinen Rückweg mehr aus einer Pflegeeinrichtung geben sollte.

Wichtig sei bei der Erteilung von Vollmachten vor allem, dass Bevollmächtigte frühzeitig möglichst umfassend informiert werden, was im Ernstfall von ihnen erwartet würde.

Kandel, Themenabend Selbstbestimmtes Leben im Alter, Gebhart, Wassmann, Meier

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Ein Kommentar auf "Kandel: Themenabend „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ stößt auf großes Interesse"

  1. Ohnmacht sagt:

    Zeitgleich zur Veranstaltung lief am 4.7.2017 um 19 Uhr im Deutschlandfunk eine Sendung über die Probleme von Angehörigen mit solchen Vollmachten, die zusammen mit ihren Eltern vor Gericht verzweifelt versuchen einen fremden gesetzlichen Betreuer zu verhindern; teilweise mit jahrelangen Verfahren durch drei Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof.

    Gerichte würdigen diese Vollmachten nicht ausreichend und das ursprüngliche Ziel der Gesetzgebung, die rechtliche Betreuung durch Angehörige statt durch Fremde stattfinden zu lassen und die Zahl der bestellten Betreuungen zu verringern, hat sich in der Praxis ins Gegenteil verkehrt.

    Offensichtlich müsste der Gesetzgeber (Bundestag!) hier nochmal nachbessern.

    http://www.deutschlandfunk.de/betreuung-unerwuenscht-der-kampf-um-selbstbestimmung-im.1247.de.html?dram:article_id=385816