Kandel: Streit um Lärm am „Europäischen Kulturpark“ Schwanenweiher – Oberverwaltungsgericht Koblenz entscheidet über Normenkontrollantrag

10. August 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
Plan Europäischer Kulturpark Schwanenweiher. Grafik. Stadt Kandel

Plan Europäischer Kulturpark Schwanenweiher.
Grafik. Stadt Kandel

Kandel – Im Streit um den Bebauungsplan des Schwanenweihers „Europäischer Kulturpark“ geht es vor Gericht in die nächste Runde.

Eine Anwohnerin hatte sich gegen den Bebauungsplan „Europäischer Kulturpark“ der Stadt gewandt (Pfalz-Express berichtete) und hat einen Normenkontrollantrag eingereicht. Der wird nun am 30. August am Oberverwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

Die Anwohnerin ist Wohnungseigentümerin in einem außerhalb des Plangebiets, aber in dessen Nähe gelegenen Wohnhaus (rund 100 Meter entfernt).

Die Stadt Kandel will mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Parkanlage mit dem Schwanenweiher zu einem „Europäischen Kulturpark“ mit Spiel- und Erholungsflächen und einer Bühne für kulturelle Veranstaltungen entwickeln.

Außerdem soll ein in der Parkanlage seit langem bestehendes Gebäude mit dem Jugendzentrum der Stadt planungsrechtlich abgesichert werden. Für das Projekt wurden Fördermittel des Landes bewilligt.

Der Bebauungsplan umfasst eine Parkanlage mit dem bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts angelegten „Schwanenweiher“. Im Umfeld der Parkanlage sind neben Wohngebieten auch Schul- und Sportanlagen (Stadion) angesiedelt.

Die Anwohnerin macht zur Begründung ihres Normenkontrollantrags insbesondere geltend, der Bebauungsplan habe die „verschärften Konflikte zu ihren Lasten“ nicht bewältigt. Vor allem sei die auf ihr Wohnungseigentum künftig einwirkende Lärmimmissionsbelastung unzureichend ermittelt und fehlerhaft bewertet worden.

Die Lärmgesamtbelastung sei von der Stadt unterschätzt und die Schutzbedürftigkeit ihres Wohnungseigentums falsch eingestuft worden. Dieses sei nämlich entgegen der Einschätzung der Stadt nicht in einem allgemeinen, sondern in einem reinen Wohngebiet gelegen.

Die Verhandlung in Koblenz findet um 10 Uhr im Sitzungssaal E009 statt.

Die Stadt Kandel wird vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Hansjörg Melchinger aus Karlsruhe vertreten. Das „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ stufte Melchinger unter „Führende Namen in Baden-Württemberg“ für die Kategorie Öffentliches Recht ein. Dem „häufig empfohlenen Anwalt“ wurde bereits zuvor eine „hohe Expertise im Öffentlichen Recht (unter anderem Verwaltungsrecht) bescheinigt. (red/cli)

Schwanenweiher in Kandel.  Foto: Pfalz-Express

Schwanenweiher in Kandel.
Foto: Pfalz-Express

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