
Vereinsheim des Angelsportvereins Kandel: Dicht an dicht mit Anwohnern.
Fotos: pfalz-express.de/Licht
Kandel – Die Angler der Angelsportvereins in Kandel haben einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt verloren.
Eigentlich waren aber nicht die Angler die direkt Beklagten, sondern der Kreis Germersheim. Trotzdem betrifft das Urteil hauptsächlich den Verein.
Das Gericht hob eine Baugenehmigung auf, die von der Kreisverwaltung im Jahr 2014 für einen „Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder“ erteilt worden war.
Das Gebäude, das ursprünglich aus drei Containern bestand und als Geräteschuppen gedacht war, hatte der Angelsportverein im Jahr 2003 ausgebaut und in ein Vereinsheim umgewandelt.
Im Außenbereich gibt es eine Art Biergarten mit fest installierten Tischen und Bänken.
Geklagt gegen den Kreis hatte eine Anwohnerin. Durch häufigen Gesang der Angler, Lärm und Gläsergeklirr hatte sich die Frau massiv gestört gefühlt.
Die Anwohnerin monierte insbesondere die regelmäßig mittwochabends stattfindende Veranstaltung, bei der sich etwa 25 bis 30 Personen träfen, um gemeinsam zu singen. Die geringe Entfernung zu ihrer Wohnung bedinge aus ihrer Sicht eine nicht unerhebliche Ruhestörung.
Im Mai 2012 hatte die Klägerin beantragte, die Nutzung der Gerätecontainer als Gaststätte und des Geländes als Biergarten zu untersagen. Die Angler wichen daraufhin in die Gaststätte Gleis 3 am Bahnhof aus.
Die Belästigungen gingen dabei nicht von aktiven Anglern sondern von Personen aus, die das Gelände ausschließlich aus geselligen Gründen aufsuchten.
Aber es fänden mehrmals pro Woche zusätzliche Öffnungstage statt, „Partys bis früh morgens, Biergartenbetrieb bis nach Mitternacht und Gesänge bei offenen Fenstern mit applaudierenden Gästen im Freien.“
Das war der Klägerin dann doch zu viel des Guten.
Grundsätzlich hätte der Verein ohne gültige Baugenehmigung das Vereinsheim überhaupt nicht bauen dürfen, lautete der Vorwurf.
Nun gab das Gericht der Klägerin in der Verhandlung am 14. Januar in großem Umfang recht. Die undifferenzierte Baugenehmigung für das Vereinsheim wurde aufgehoben.
Ein wesentlicher Bestandteil der mündlichen Verhandlung war die Errichtung des Gebäudes 2003. Die ursprüngliche Genehmigung galt seinerzeit den drei Gerätecontainern, die dann sofort zum Gastraum umgebaut worden seien, so die Klägerin.
Die rechtlich korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, zuerst einen Bebauungsplan zu erstellen und dann die Baugenehmigung abzuwarten.
Legal wäre beides so niemals durchgegangen, sagte der Richter. Der Kreis Germersheim hätte zudem Regelungen und Beschränkungen für das Anglerheim festlegen und die Interessen der Anwohner berücksichtigen müssen.
Da diese fehlten, würden Anwohner geradezu in Nachbarschaftskonflikte gedrängt.
Kreisjustiziar Mahlein sagte vor Gericht, er habe eine restriktive Baugenehmigung erteilen wollen. Dazu der Richter: „Das ist Ihnen aber gründlich misslungen.“
So sei das Gebäude 2003 gewissermaßen illegal errichtet worden. Auch die Schankerlaubnis, die die Stadt Kandel erteilt hatte, sei illegal und eine Ordnungswidrigkeit.
Und noch eins setzte das Gericht obendrauf: Die Baugenehmigung hätte nach objektivem öffentlichen Recht auch aus Naturschutzgründen nicht erteilt werden dürfen (Naturschutzgebiet).
Insgesamt betrachteten die Richter die „Bautätigkeiten“ zusammenhängend: Man könne nicht einen Raum genehmigen und dabei ignorieren, dass im Freien ein Biergarten betrieben werde.
Zudem hätte die Kreisverwaltung die Interessen der Anwohner besser im Blick haben müssen. Die jeweiligen Einzelentscheidung des Kreises seien jedoch in Ordnung gewesen.
Nach der Verhandlung sprachen die Klägerin und der Vorstand des Angelsportvereins recht freundlich miteinander. Man geht nun nach Jahren der Konfronation aufeinander zu: Der künftige Bauantrag soll zuvor gemeinsam besprochen werden. (cli/red)

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