Samstag, 20. April 2024

Kabinett will NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen

18. April 2018 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

„Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Bürger erwarteten zu Recht, dass solche Parteien nicht aus Steuergeldern subventioniert werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss setze die Bundesregierung ein deutliches Zeichen, so Seehofer. „Sie stellt sich damit zugleich an die Seite des Bundesrates, der sich ebenfalls zu diesem Schritt entschlossen hat.“

Nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes sind verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Über den Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Nur der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung sind berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Bundesregierung folgt dem Bundestag, der den Beschluss im Februar gefasst hatte.

„Wünschenswert wäre es aus Sicht der Bundesregierung, wenn sich als drittes Verfassungsorgan auch der Deutsche Bundestag einem Antragsverfahren anschließen würde“, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums. (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Kabinett will NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen"

  1. tobi sagt:

    Wenn es um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie geht, fährt die NPD einen strengen Kurs. „Todesstrafe für Kinderschänder“ lautete ein Slogan der rechtsextremen Partei. So hart trifft es einen ehemaligen Funktionär der NPD in Augsburg und Bayern, der rund 3000, teils sehr brutale, kinderpornografische Fotos und Videos gesammelt hat, freilich nicht. Das Amtsgericht verhängte aber eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten gegen den Mann.

    Augsburger Allgemeine