Jockgrim: CDU-Fraktion zur Bausache „Fachwerkhaus“ – „Müssen uns alle an geltende Gesetze halten“

30. April 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Das "hinterstädtel" - hier beim "Hinterstädtelfest" soll in seiner Substanz möglichst erhalten werden. Foto: v. privat

Das „Hinterstädtel“ – hier beim „Hinterstädtelfest“ soll in seiner Substanz möglichst erhalten werden.
Foto: v. privat

Jockgrim – Eine Bausache in der Ludwigstraße 20 in Jockgrim war unlängst Thema in den gemeindlichen Gremien.

In der März-Sitzung des Gemeinderats wurde mehrheitlich für den Abriss gestimmt. An der Stelle soll dann ein Garagengebäude entstehen.

Seit vergangenen Sommer werden auch Bausachen in öffentlicher Sitzung beraten. Ein Antrag der Fraktion der Grünen im Gemeinderat Jockgrim suggeriere, dass der Bauausschuss bei einer Entscheidung seine Kompetenzen überschritten habe, der Gemeinderat zuständig sei und nun nochmals beraten müsse, schreibt CDU-Fraktionssprecher German Guttenbacher in einer Mitteilung.

Das sei aber nicht der Fall: „Seit mehreren Legislaturperioden macht der Jockgrimer Gemeinderat Gebrauch von der Möglichkeit, die abschließende Entscheidung über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens auf den Bau- und Liegenschaftsausschuss zu delegieren. Der Gemeinderat hat dabei per Gesetz immer noch die Möglichkeit, eine Entscheidung vom Ausschuss weg an sich zu ziehen“, so Guttenbacher

Der Ausschuss habe im Februar das Einvernehmen einstimmig erteilt, und zwar für ein Garagengebäude als Ersatzbau, keineswegs für ein Carport.

Der Gemeinderat hätte nach dem Antrag der Grünen zunächst beschließen müssen, die Sache an sich zu ziehen. Er hat sich mehrheitlich dagegen entschieden. „Entweder wir haben die Delegation, dann entscheidet der Bauausschuss, oder wir haben sie nicht“, so Guttenbacher weiter. Er sei wie die Mehrheit im Gemeinderat davon überzeugt: Ein An-sich-Ziehen der Beschlussfassung hätte auch alle weiteren Einvernehmen – oder deren Versagen – in Zweifel gezogen, „so nach dem Motto, wenn einem der Beschluss nicht passt, zieht man ihn halt nochmal in den Gemeinderat.“

Zudem sei der Beschluss des Ausschusses einstimmig gefallen: „Anders als in einem Pressebericht dargestellt, gab es keine Gegenstimme, sondern lediglich eine Enthaltung.“

Mit der Angelegenheit „Fachwerkhaus“ hätten sich die kommunalen Gremien seit 2012 in zahlreichen Sitzungen beschäftigt. Die Verwaltungen und insbesondere auch der Denkmalschutz „waren intensiv involviert. Es ist richtig, dass die gemeindlichen Gremien sowie der Denkmalschutz das Fachwerkhaus in der Ludwigstraße 20 erhalten wollten. Zunächst als Wohnhaus, in einer späteren Planung sollten drei Garagen darin Platz finden. Zwischenzeitlich war für einen geplanten Abriss das Einvernehmen versagt worden. Im weiteren Verlauf musste jedoch die Denkmalbehörde aufgrund der Gesetzeslage einem Abriss zustimmen. Bedingung der Denkmalpflege war ein thematisch passender Ersatzbau in gleicher Kubatur.“

Tatsächlich versagte der Gemeinderat im November 2015 – vor fast anderthalb Jahren – das Einvernehmen, als das Fachwerkhaus abgerissen und durch ein Garagengebäude in Tabakschuppenoptik ersetzt werden sollte, weil das Ersatzgebäude in seiner Art unpassend sei. Diese Ablehnung sei rechtswidrig gewesen, stellte die Kreisverwaltung fest. Es fand ein Erörterungstermin statt, ein übliche Vorgehen.

Dafür beschloss der Bauausschuss Anfang 2016, bei einem Abriss eine Fachwerk-Fassadenansicht zur Straße hin zu fordern. Hier hätten die Grünen noch nicht gegen den Abriss gestimmt, schreibt Guttenbacher.

„Sicher wäre es am schönsten, wenn das alte Fachwerkhaus restauriert würde. Rechtlich haben jedoch weder Gemeinderat noch Bauausschuss die Möglichkeit, dies durchzusetzen. Das gemeindliche Einvernehmen darf nicht willkürlich, sondern nur aus gesetzlich vorgegebenen möglichen Gründen versagt werden. Die Gremien haben sich an geltendes Recht gehalten. Auch die Beurteilung von Gutachten kann nicht im Kompetenzbereich eines ehrenamtlichen Gemeinderats liegen.“

Der mehrfach zitierte Vergleich mit dem Erhalt des Zehnthauses hinke: „Damals war die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes und hatte daher weitaus größere Handlungsspielräume.“

Auch die in einem Leserbrief gefordert Einbeziehung der Öffentlichkeit sei in einer privaten Bausache kaum möglich. Der Wille der Gemeinde zum Erhalt des Hinterstädtels sei seit Jahrzehnten in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dokumentiert, fände allerdings auch seine Grenzen in geltendem Recht, schreibt Guttenbacher: „Wir sind ganz klar gegen Willkürentscheidungen – auch wenn es im Einzelfall wehtun mag oder der Wunsch einiger Mitbürger wäre, sich über Gesetze hinwegzusetzen.“

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