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Joachim Streit: Es ist Zeit sich von den Inzidenzwerten zu verabschieden

26. März 2021 | Kategorie: Politik regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Joachim Streit
Quelle: Pressefoto

Pirmasens/Bitburg (Südwestpfalz / Eifelkreis Bitburg-Prüm). Nach der Auffassung von Joachim Streit ist es Zeit, sich von den Inzidenzwerten zu verabschieden und die Bekämpfung der Corona-Pandemie differenzierter zu gestalten. Die Coronabekämpfungsverordnung hält er für in Teilen verfassungswidrig.

Dr. Joachim Streit ist seit Dezember 2009 Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, wurde als Spitzenkandidat der Partei Freie Wähler am vorletzten Sonntag (14. März 2021) in den Landtag von Rheinland-Pfalz gewählt und dürfte dort zum Vorsitzenden seiner Fraktion gekürt werden.

Mit diesen beiden Kompetenzen nimmt er Stellung zu unserer Berichterstattung um die letzte Allgemeinverfügung der Stadt Pirmasens, gegen die Einspruch und in der Folge Klage eingereicht werden soll.

Zwei Dinge seien wichtig, betont Joachim Streit: Die Gesundheit der Einzelnen sowie die Stabilität des Gesundheitssystems. Im Eifelkreis seien seit dem 8. Februar alle Altenheime zweimal geimpft, berichtet er.

Weitere Gruppen wären im Impfverfahren, darunter Physiotherapeuten, Krankenhausmitarbeiter, Pflegedienste. Damit seien die großen vulnerablen (hier: besonders gefährdet) Gruppen bereits gesichert. Zudem würden die allgemeinen Regeln mit Maske, Abstand sowie bezüglich Hygiene gelten.

Im ganzen Landkreis entstünden in den Verbandsgemeinden jeweils eine oder zwei Teststellen. „Damit entdecken wir auch Menschen, die ohne Krankheitszeichen infiziert sind. Die Folge ist, dass Inzidenzwerte steigen“, lautet seine Folgerung.

„Die alten Regeln mit Inzidenzwerten 35, 50, 100 orientierten sich noch an der Zeit ohne Massentestverfahren“, sieht Doktor Streit. „Die Regeln sind auch für die gefährdetsten Regionen, nämlich mit hoher Bevölkerungsdichte, in Kraft gesetzt.“

 Die Coronabekämpfungsverordnung steht nicht über dem Grundgesetz

Die Begründung für die Einrichtung der Teststellen, die Resultate auch für eine Teilhabe an den Grundrechten zu nutzen, beispielsweise Einkaufen, werde vollkommen negiert, wenn jetzt der Test nicht zu Rechten führt, betont Joachim Streit. „Die Coronabekämpfungsverordnung steht nicht über dem Grundgesetz.“

Der erneute Teillockdown hin zum Personal-Shopping sei ein nicht geringer Eingriff in die Freizügigkeit der Käufer sowie in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Es könnten auch Tests vor Einkauf angeordnet werden, schlägt Streit vor.

Insgesamt führe die Orientierung an Inzidenzwerten dazu, dass in bestimmten Bereichen es zu einem faktischen Verkaufsverbot kommt, die Bewohner aber in einen andern Kreis fahren können um dort die betroffenen Sortimente ohne Einschränkung zu kaufen, bemängelt er.

„Ich halte den Erlass und die Coronabekämpfungsverordnung insoweit für verfassungswidrig. Leider sind wir im Rahmen der Rechtsordnung verpflichtet, nun eine entsprechende Verordnung zu erlassen.“ (Werner G. Stähle)

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