Sondernheim – Um Nachbarschaftsangelegenheiten ging es bei einer Veranstaltung im Clubhaus VfR Sondernheim, zu der Barbara Schleicher-Rothmund, SPD-Landtagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Landtags Rheinland-Pfalz geladen hatte.
Referent zum Thema war Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär im Justizministerium in Mainz.
Kopf verstand es, die trockene rechtliche Seite der Materie durch amüsante Beispiele aufzulockern und kam nach seinem einstündigen Vortrag mit den Anwesenden in eine rege Diskussion.
Er wies darauf hin, dass die Grenzen und Rechte eines Hausbesitzers wie auch eines Mieters, wenn es um Angelegenheiten mit seinem Nachbarn geht, grundsätzlich in den Bereich Zivilrecht gehören und eine bundesrechtliche Verankerung haben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) regeln die wesentlichen Dinge; nur zum Teil werden sie von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überlagert.
Grundsätzlich haben Einigungen zwischen Nachbarn Vorrang vor den meisten „Vorschriften“, so lange keine öffentlich-rechtlichen Belange betroffen sind (z.B. aus dem Bereich Baurecht).
Das bedeutet: Verständigt man sich auf eine Regelung – am besten schriftlich – gilt diese. Sind beispielsweise beide Parteien damit einverstanden, dass der neue Baum unmittelbar auf der Grundstücksgrenze gepflanzt wird, ist das in Ordnung, auch wenn es detaillierte Regelungen für die Abstände im Gesetz gibt.
Hannes Kopf: „Kommt es dann aber nach einer Zeit (vor Ablauf von fünf Jahren) zu Streitigkeiten über diesen Fall und die Standpunkte scheinen unlösbar, muss zunächst ein Schlichter versuchen, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Erst wenn dieser Versuch misslingt, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.“
Die anwesenden Anwälte wiesen darauf hin, wie mühselig und oft langwierig solche Streitigkeiten verlaufen. Der Referent wurde am Ende nach den Erfolgsaussichten der Schlichtungsverfahren gefragt – dazu gibt es aber (noch) keine Statistiken.

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