Grundsatzurteil: Musliminnen müssen an Schwimmunterricht teilnehmen

15. September 2013 | Kategorie: Panorama

Foto: dts Nachrichtenagentur

Leipzig – Muslimische Schülerinnen können keine regelmäßige Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten „Burkini“ zu tragen.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt am Main mit ihrer Klage. Das Tragen eines Burkini sei laut Bundesverwaltungsgericht zumutbar. Die Schülerin habe in ihrer Klage nicht hinreichend verdeutlichen können, dass die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit einem Burkini die muslimischen Bekleidungsvorschriften verletzt hätte, so das Gericht weiter.

Der Burkini ist eine Art Ganzkörper-Badeanzug mit langen Hosen, Hängekleid und Kopftuch.  (red/dts Nachrichtenagentur)

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