Dienstag, 23. April 2024

Gesetzentwurf zum Fracking vorerst gescheitert

4. Juni 2013 | Kategorie: Allgemein, Politik

 

 

Beim Fracking werden Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Grafik und Quelle: Nico Martin/bund-hessen.de

Berlin – Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Neuregelung der umstrittenen Gas-Fördermethode Fracking ist vorerst gescheitert.

Umweltminister Peter Altmaier (CDU) teilte am Dienstag in Berlin mit, die Unionsfraktion habe entschieden, den Entwurf nicht mehr in dieser Wahlperiode einzubringen. Ein Grund für das Scheitern sei laut Altmaier vor allem Meinungsverschiedenheiten mit dem Koalitionspartner FDP. Seit Monaten hatte die schwarz-gelbe Koalition um ein Gesetz zur Regelung der umstrittenen Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten gerungen.

In der Parteiführung der Liberalen wurde die Entscheidung der Union als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Die Vorschläge für gesetzliche Regelungen hätten Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen. Ohne Neuregelung bleibe es beim Status quo, bedeute es doch, dass strenge Vorgaben nun ausblieben und Fracking faktisch erlaubt werden müsse, weil die alte Gesetzeslage weiter Bestand habe.

Somit bleibt die bisherige Regelung bestehen, bei der Fracking auch ohne weitreichende Umweltprüfungen zulässig ist. Beim Fracking werden Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst, um eingeschlossenes Gas oder Öl freizusetzen.

Der FDP-Abgeordnete Horst Meierhofer sagte, er erwarte nun konstruktive Vorschläge der Union. „Falls sie keine macht, bleibt als Notlösung aus meiner Sicht nur ein Moratorium,“ sagte Meierhofer. Bundesumweltminister Peter Altmaier (lobte den Vorschlag ausdrücklich. „Das ist seit langem meine Meinung und ich würde mich freuen, wenn es mit dem Koalitionspartner darüber zu einer Einigung käme,“ sagte er.

In der FDP, die am Dienstagabend eine nach Angaben von Sitzungsteilnehmern turbulente Fraktionssitzung absolvierte, wurde der Vorschlag Meierhofers allerdings als „Einzelmeinung“ bezeichnet. (red/dts Nachrichtenagentur)

 

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