Germersheim – Die geplante Moschee in der Hans-Sachs-Straße darf vorerst nicht errichtet werden. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit die vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigte.
In der Urteilsbegründung heißt es, das Bauvorhaben müsse gestoppt werden, weil sich nicht mit Bestimmtheit sagen lasse, ob die Baugenehmigung mit dem „Nutzungsumfang und demnach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften“ vereinbar sei.
Neues Grundstück für neue Moschee
Der Verein „Ditib Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim“ unterhält auf einem Grundstück in der Hans-Sachs-Straße seit 1990 eine kulturelle und religiöse Versammlungsstätte. Für dieses Grundstück wurde im November 2012 eine Baugenehmigung für den Neubau einer Moschee erteilt, wovon der Verein aber keinen Gebrauch machte.
Stattdessen möchte er auf dem 3.424 Quadratmeter großen Nachbargrundstück eine Moschee mit Nebenanlagen errichten. (Pfalz-Express berichtete mehrfach). Im Oktober letzten Jahres hatte dort die Ditib Germersheim den ersten Spatenstich zum Bau der Moschee gesetzt.
Am 8. Juli 2016 genehmigte der Landkreis Germersheim den Neubau der Moschee. Beide Grundstücke liegen aber in einem sogenannten „besonderen Wohngebiet“. Gegen die Baugenehmigung hatte die Stadt Germersheim deswegen kurz darauf Widerspruch eingelegt. Unter anderem sei die Parkplatzsituation in dem Wohngebiet bei der zu erwartenden Menge an Besuchern nicht geeignet, so die Begründung für den Widerspruch der Stadt.
Wie viele Besucher kommen tatsächlich?
In dem „besonderen Wohngebiet“ seien Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke zwar allgemein zulässig, dies aber nur, soweit sie mit der Wohnnutzung vereinbar seien, urteilten jetzt die Richter. Angesichts der Größe der Moschee könne ohne nähere Eingrenzung der Besucherzahlen und der Nutzungszeiten (…) nicht ausgeschlossen werden, dass „die Nutzung mit der vorhandenen Wohnnutzung nicht vereinbar sei.“
Das Bauvorhaben biete einem beträchtlichen Personenkreis Platz. Angesichts dieser Dimension könnten zu viel Lärm und Abgase entstehen, besonders vom An- und Abfahrtsverkehr, so die Richter.
Es gebe zudem keine verlässliche Prognose, was die Besucherzahlen angehe. Bei den vom Verein genannten Besucherzahlen handele es sich um diejenigen der bereits vorhandenen Moschee, die über wesentlich kleinere Räumlichkeiten verfüge. Bei der nun viel größeren Moschee seien mehr Besucher zu erwarten.
Kreisverwaltung will Entscheidung prüfen
Die Kreisverwaltung Germersheim will die Begründung für die Gerichtsentscheidung sowie die Argumente des Verwaltungsgerichts Neustadt nun prüfen.
„Es ist durchaus denkbar, dass wir die Baugenehmigung aufgrund der Gebietsunverträglichkeit aufheben werden. Schließlich findet auch die Glaubensfreiheit im Baurecht ihre Grenze, wenn die ebenfalls geschützten Rechte der Nachbarn verletzt werden“, sagte Landrat Brechtel.
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Eine Flugblattaktion ist sehr richtig, aber weniger Efektvoll, wenn es sich um gesteckte Flaier handelt, welche meist als eine verärgerte Werbung gehalten wird und ungelesen weg geworfen wird. Flugblätter welche geklebt werden, werden von mindestens 10 bis gut 30 Personen gelesen, das ergibt eine Rechnung von 1 zu 10 oder noch höher, wärend gestekte Flugblätter eher umgedreht gezählt werden muß. Da werden von 10 höchstens eines gelesen. Das konnte ich im Haus, wo ich wohne, ermitteln. Von über 30 Flaier, die gesteckt wurden, fand ich fast alle im Papierkorb. Wo gegen geklebte Flugblätter eher vom Gegner abgerissen wirt, aber nachdem etliche dieses Flugblatt gelesen haben. Natürlich spielt dabei es auch eine Rolle wo man Flugblätter klebt. So sind diese dort am besten, wo man warten muß, wie an Haltestellen und ähnlichen Orten. So können Flugblätter auch ausgelegt werden. Zum Beispiel in Warteräume, wo Tische mit Zeitungen stehen oder gar Regale mit Informationen.
So spielt es auch eine tragende Rolle, wie Flugblätter gestaltet sind. Diese sollten erstauen oder gar ärger bereiten, so entsteht Aufsehen und genau das ist erfrderlich. Das gleiche Gilt auch bei Demos. Sieht man sich die BÄRGIDA einmal an, die an einem Ort statt findet, wo fast ausschließlich nur Touristen vorbei kommen, ist das ein Totes Kind und so wird einfach für sich selbst demontriert. Aber niemand erfährt etwas davon was vorgetragen wird und worauf Aufmerksamkeit erreicht werden soll. Hier wird gezeigt, das die größte Stadt Deutschlands die kleinste Demo veranstaltet, wogegen schon mal ein Durf schon mehr Teilnehmer auf zu weisen hat.
Hatte mal eine Zeitlang, in der Nähe vom Reichstag auf der Hintersete eines aufgestellten Schildes, meine Flugblätter geklebt, das so viel Ärger bereitet hatte, das man das Schild abgebaut hatte. Trotzdem war dieser Ort falsch, weil da fast nur Touristen kamen und die aufgehängten Flaier an den Kreizen zu lesen. Aber kein weiteres Aufsehen erregte.
Aber da gibt es etwas, was noch niemand versucht hat. Das wäre mit einem leistungsstarken Beamer, Filme zu zeigen. was Islam in deren Regionen vollbringen.
So will ich hier noch auf etwas sehr wichtiges Aufmerksamkeit machen auf das wohl noch niemand gekommen ist und das ist, bei einer Klage auf Gericht, dem Gericht dazu zwingen, ein Beweis vorzulegen, indem es Bewiesen wird, das der Islam eine Religion ist und nicht nur von Horensagen und nicht durch ein Beten bewisen wird. Das gleiche ist nämlich dann auch eine Religion, wer auf die Idee kommt, einen Hundehaufen vor ein Supermarkt anzubeten und wehe dem der diesen Haufen entfernen oder gar versehendlich beschädigen tut.
Es gibt noch viel zu tun, leider bin ich dazu körperlich und Gesundheitlich nicht mehr in der Lage und nur noch aus meinen früheren Erfahrungen, mitteilungen zu machen.
Freundliche Grüße
Heinz Kuttnik