
Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnt Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, der am Dienstag Deutschland besucht und sowohl Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trifft, ab.
Das ergibt sich aus einem Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Darin heißt es: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“
Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden. (dts Nachrichtenagentur)
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