Gefälschte Nichtwahl-Aufrufe: Bundeswahlleiter stellt Strafanzeige

20. September 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: dts Nachrichtenagentur

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Berlin  – Der Bundeswahlleiter hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen gefälschter Aufrufe zum Nichtwählen gestellt.

„Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt. Es geht um den Verdacht der Urkundenfälschung und der Wählertäuschung“, sagte ein Sprecher der Behörde dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die Schreiben, die den Briefkopf des Bundeswahlleiters tragen, seien seit Anfang September bislang nur in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz aufgetaucht. Angaben über die genaue Zahl der gefälschten Aufrufe machte die Behörde nicht.

„Wir haben Ihre Stimme vorab geschätzt“, heißt es in den Fake-Briefen. Den Adressaten wird eröffnet, sie würden die Kleinpartei „Bündnis Grundeinkommen“ oder „Die Partei bibeltreuer Christen“ wählen. Sollte diese Schätzung tatsächlich den Präferenzen des Bürgers entsprechen, müsse er nicht mehr wählen, seine Stimme werde „automatisch gezählt“.

Als Quellen werden Kommentare und Posts auf Facebook und Twitter angeführt. Auch seien Daten aus der Browser-Historie und vorherige Wahlentscheidungen in die Auswertung eingeflossen.

Ein Sprecher des Bundeswahlleiters erklärte, keines der Schreiben stamme aus der Behörde. „Das sind Fälschungen. Wir gehen juristisch dagegen vor.“

Den Tätern droht wegen Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. (dts Nachrichtenagentur)

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Ein Kommentar auf "Gefälschte Nichtwahl-Aufrufe: Bundeswahlleiter stellt Strafanzeige"

  1. Familienvater sagt:

    Warum stellt der Bundeswahlleiter keine Strafanzeige gegen den Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU).
    Dessen Aussagen, daß ehemalige CDU-Wähler und gar CDU-Mitglieder, der Politik der SED 2.0 unter Führung der AM nicht mehr zustimmen wollen, besser zu Hause bleiben als die AfD zu wählen, sowie die FDP auch nicht zu wählen sei, da die CDU keine Stimmen zu verschenken habe, müsste den Generalbundesanwalt sofort zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen GG-Verstoßes eines Mitgliedes der Bundesregierung zwingen.

    Glaubt dieser der ehemaligen FDJ-Sekretärin AM Völlig hörige sich über die Verfassung hinwegsetzen zu können und die Wählerstimmen der Bürger von der letzten Wahl würden ihm gehören.

    Der Souverän ist der Bürger und der Altmeier hat auch nur eine Stimme.