Berlin – In der Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy hat der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki Strafanzeige gegen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und BKA-Präsident Jörg Ziercke gestellt.
„Ich habe der Staatsanwaltschaft Wiesbaden an diesem Dienstag kurz nach 17 Uhr die Strafanzeige gefaxt. Das Original mit meiner Unterschrift ist auf dem Postweg“, sagte Kubicki der „Welt“. Kubicki wirft Ziercke eine Verletzung von Dienstgeheimnissen und Oppermann Anstiftung hierzu vor. „Die Anzeige basiert auf geständnisgleichen Einlassungen“ von Oppermann, schreibt Kubicki in der achtseitigen Anzeige, die der Zeitung vorliegt.
Hintergrund ist ein Telefonanruf von Oppermann bei Ziercke, der vom BKA-Präsidenten Ende Oktober 2013 wissen wollte, ob es zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Edathy kommen könne. Dazu hatte Oppermann in der letzten Woche erklärt, er habe sich damals von Ziercke die Information „bestätigen lassen“.
Auch als Ziercke diese Darstellung umgehend zurückwies, blieb Oppermann bei seiner Version. Erst am Sonntag revidierte er sich: „Ich hatte nach dem Gespräch den Eindruck, dass ein Ermittlungsverfahren nicht ausgeschlossen ist“, sagte er in einem Interview.
Kubicki sieht durch diesen Ablauf „zumindest den Anfangsverdacht“ einer Straftat gegeben. Zu Ziercke stellt der FDP-Politiker und Strafverteidiger fest: „Fraglich ist, ob er ein Geheimnis, das ihm anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet hat.“
Für Oppermann wiederum hat der Anruf bei Ziercke aus Kubickis Sicht „zu einem sicheren Erkenntnisgewinn“ geführt. Dabei spiele es keine Rolle, ob Ziercke Details genannt oder geschwiegen habe. In der Anzeige heißt es, offenbar seien die beiden so vorgegangen: „Und wenn Sie schweigen, dann weiß ich, dass es stimmt oder eine ebenso lebensnahe Variante wie die: Sagen Sie nichts, pfeifen Sie nur den River Kwai Marsch, wenn meine Information stimmt. “
Besonders schwer wiegt für Kubicki, dass Oppermann Volljurist und ehemaliger Richter ist. Deshalb müsse er wissen, dass sein Telefonat „eine vollendete Anstiftung“ zu einer Straftat dargestellt habe, heißt es in der Anzeige.
Oppermanns Motivation „Schaden von der Partei, der Fraktion oder der Koalition abwenden zu wollen“, sei zwar ehrenwert, stelle „jedoch keinen strafrechtlich relevanten Rechtfertigungsgrund dar“, schreibt Kubicki. (dts Nachrichtenagentur)

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