
Symbolbild: Pfalz-Express
Ludwigshafen / Weinheim – Ein 31-jähriger Mann, der 2019 wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde, hat nach seiner Entlassung aus der Haft im Jahr 2022 erneut für erhebliche Gefahr gesorgt.
Unter strenger Führungsaufsicht und im Rahmen eines Programms für besonders rückfallgefährdete Straftäter sollte er daran gehindert werden, weitere Straftaten zu begehen. Doch trotz intensiver Überwachung durch die Polizei setzte er sein bedrohliches Verhalten fort.
Im Juni 2024 näherte sich der Mann einem 13-jährigen Mädchen in Ludwigshafen – ein schwerwiegender Verstoß gegen seine Auflagen. Die Polizei griff sofort ein und nahm ihn auf richterliche Anordnung für sieben Tage in Gewahrsam. Doch nur kurz nach seiner Freilassung suchte er erneut den Kontakt zu Minderjährigen. In Weinheim (Baden-Württemberg) sprach er zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren an, was die Gefahr, die von ihm ausgeht, erneut unterstrich.
Angesichts dieser erneuten Vorfälle wurde der Mann am 19. August 2024 erneut in Gewahrsam genommen. Das Amtsgericht Frankenthal ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft an, da akute Flucht- und Verdunklungsgefahr bestand.
Am 23. August 2024 wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

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