Fraktionen einig: Einzellagenprofilierung Chance für Winzer im Land

8. Juli 2013 | Kategorie: Politik regional

Die Fraktionen sind sich einig: Einzellagen sollten die Möglichkeit haben, sich noch besser vermarkten zu können.
Foto: Ahme

Pfalz. Anlässlich der Verabschiedung des gemeinsamen Antrages von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Weiterentwicklung des Weinbezeichnungsrechts erklären Wolfgang Schwarz, Christine Schneider und Dietmar Johnen: „Wir freuen uns, dass es im Konsens gelungen ist, bei der Einzellagenprofilierung weiter voranzuschreiten.

Der Grundsatz „Je kleiner die geografische Einheit, desto höher die Qualitätsanforderungen“ soll künftig bei Einzellagen, Steillagen und Katasterlagen noch stärker umgesetzt werden. Wer als Winzer große Mühen auf sich nimmt und besondere Qualitätsanstrengungen unternimmt, um einen Wein aus einer Einzellage, Steillage oder Katasterlage zu produzieren, der sollte auch die Möglichkeit haben, dies auf dem Weinetikett als Einzellagenwein, Steillagenwein oder Wein aus einer Katasterlage besonders zu dokumentieren und entsprechend zu vermarkten.“

Aufgrund vorangegangener Initiativen, insbesondere von Rheinland-Pfalz, hatte der Bund Ende letzten Jahres den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Kriterien bei der Profilierung von Einzellagenweinen und Weinen aus Steillagen festzulegen. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hatte hierzu im Februar 2013 eine Anhörung auf Grundlage eines Antrages der rheinland-pfälzischen Regierungsfraktionen zur Einzellagenprofilierung durchgeführt. Hierbei wurde deutlich, dass die Qualitätsorientierung im rheinland-pfälzischen Weinbau unstrittig von allen Beteiligten geteilt wird.

Ergebnis der Anhörung war unter anderem auch das Ziel, zwei Studien unter Federführung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) im Land in Auftrag zu geben; einmal zur Verbraucher- und Kaufentscheidung sowie eine repräsentative Studie mit Weinerzeugern im Land.

Nach Auswertung der Studien sollen weitere Kennzeichnungsvorschläge für Weine sowie Anforderungen für Einzellagenweine zusammen mit den Verbänden der Weinwirtschaft festgelegt werden. Im Vorgriff auf die künftigen Anforderungen für Einzellagen- und Steillagenweine und in Übereinstimmung mit den Weinbauverbänden soll zudem ab dem Weinjahrgang 2014 das Mostgewicht der Eingangsstufe für Prädikatswein als Mindestmostgewicht für Einzellagenweine festgelegt werden.

„Wir danken den rheinland-pfälzischen Weinbaupräsidenten und den Weinbauverbänden für ihre konstruktive Zusammenarbeit, deren Vorschläge wir gerne aufgenommen haben“, so die fachpolitischen Sprecher  der Fraktionen.(red)

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