FDP-Politiker Kubicki regt Einreiseverbot für Trump an – Bundesstaat Washington klagt gegen neuen US-Präsidenten

31. Januar 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Wolfgang Kubicki Foto: dts Nachrichtenagentur

Wolfgang Kubicki
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der schleswig-holsteinische Spitzenkandidat der FDP, Wolfgang Kubicki, hat ein Einreiseverbot für US-Präsident Donald Trump angeregt.

„Vielleicht sollten wir sagen, wir beschließen jetzt einfach, Donald Trump nicht nach Deutschland einreisen zu lassen, wenn er als US-Präsident Folter anordnet – und dann möglicherweise in Deutschland festgenommen werden müsste“ sagte Kubicki dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Folter sei auch in Deutschland ein Straftatbestand, unabhängig davon, wo sie begangen werde. Wer Waterboarding für eine legitime Maßnahme halte, „so ein Mann gehört nicht ins Weiße Haus, sondern in den Knast“, sagte der FDP-Politiker.

Das sei ein klarer Verstoß gegen die UN-Anti-Folterkonvention von 1984, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen das deutsche Strafrecht. „So ist das übrigens auch in den Vereinigten Staaten, mit der Ausnahme von Guantanamo, weil es kein amerikanisches Staatsgebiet ist“.

Scharfe Kritik übte Kubicki am Einreisedekret von US-Präsident Donald Trump: „Ich bin gegen jede Form von Einreisebeschränkungen aufgrund von Ethnien oder Glauben“, sagte er. „Für mich als Liberalen ist die Entscheidung Trumps unerträglich.“

Einreiseverbot: Bundesstaat Washington klagt gegen Trump

Derweil hat der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, eine Klage gegen US-Präsident Donald Trump, die US-Heimatschutzbehörde und mehrere hochrangige Regierungsmitarbeiter angekündigt.

Das teilte Fergusons Büro am Montag mit. Die Einreisebeschränkungen gegen Staatsbürger aus sieben Ländern verstießen gegen die Verfassung, hieß es zur Begründung. Es schade zudem der Wirtschaft des Bundesstaates und Tausenden Menschen in Washington. Deshalb müsse die Umsetzung des entsprechenden Erlasses gestoppt werden.

Trump hatte mit einem entsprechenden Erlass die Einreise von Menschen aus dem Irak, Syrien, Libyen, Somalia, dem Jemen, dem Sudan und dem Iran ausgesetzt, selbst wenn diese ein gültiges Visum besitzen. Ausnahmen oder Erleichterungen soll es für Christen, Diplomaten oder Angehörige internationaler Organisationen geben.

(dts Nachrichtenagentur)

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