
Shirin Kreße
Foto: dts Nachrichtenagentur
Im Zuge des Skandals um mutmaßlich gefälschte und vom RBB verbreitete Belästigungsvorwürfe gegen den Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gibt es erste personelle Konsequenzen.
Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Mitte, Shirin Kreße, soll laut eines Berichts des „Tagesspiegels“ ihr Mandat niedergelegt haben.
In einer E-Mail an den Kreisvorstand von Mitte und an die Vorsteherin der BVV soll sie am Samstagnachmittag ihren Verzicht auf das Mandat zum schnellstmöglichen Zeitpunkt erklärt, dafür aber keine Gründe genannt haben. Die Zeitung schreibt, dies hätten „mehrere Quellen aus der Partei auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene“ bestätigt. Berichte aus der Partei, dass die Frau auch aus der Partei ausgetreten sei, konnte die Landesparteispitze bislang nicht bestätigen.
Kreße soll laut der Zeitung von Beginn an eine aktive Rolle in der Causa Gelbhaar gespielt haben. Die Kommunalpolitikerin ist in der Landespartei, insbesondere im linken Flügel, gut vernetzt, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Feminismus.
Deutschlandweit bekannt geworden war Kreße beim Bundesparteitag der Grünen in Karlsruhe im November 2023. Sie hatte beantragt, ein Zitat des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik, Konrad Adenauer (CDU), zur europäischen Friedensordnung aus dem Wahlprogramm zu streichen. Kreße befand, Adenauer sei in seiner Zeit selbst für CDU-Politikerinnen zu sexistisch gewesen.
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die zentrale „Zeugin“ in dem Fall offenbar eine erfundene Identität war. Die Frau, die sich als „Anne K.“ vorgestellt hatte, konnte plötzlich nicht mehr erreicht werden. Anwohner und Nachbar an der angegebenen Adresse erklärten, dass sie keine Person dieses Namens kennen würden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war sich jedoch sicher, dass hinter „Anne K.“ eine grüne Bezirkspolitikerin stecke. Die Person hatte im Dezember den Kontakt zum Sender gesucht und damit eine umfangreiche Berichterstattung über den Vorfall angestoßen.
RBB räumt falsche Berichterstattung über Gelbhaar ein

Stefan Gelbhaar
Foto (Archiv): dts Nachrichtenagentur
Der RBB hat seine Verdachtsberichterstattung über den Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar im Wesentlichen indessen zurückgezogen. Der Sender hatte in den letzten Wochen über verschiedene Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtet, was letztlich dazu führte, dass der Grünen-Bundestagsabgeordnete nicht mehr für einen sicheren Listenplatz bei der vorgezogenen Bundestagswahl kandidierte und auch die Kandidatur für ein Direktmandat verlor – obwohl er alle Vorwürfe zurückwies.
Ein besonders schwerer Vorwurf bezog sich auf eine angeblich abgegebene Eidesstattliche Versicherung der „Anne K.“. Nun räumte der RBB ein, dass es diese Frau vermutlich gar nicht gebe. Offenbar hatte der Sender die Identität der Person nicht ausreichend geprüft.
Der Tagesspiegel, der zuerst Zweifel an der RBB-Berichterstattung angemeldet hatte, schreibt, dass es vor der ursprünglichen Veröffentlichung der Vorwürfe „anscheinend nur telefonischen Kontakt“ zwischen RBB und der Person, die die Vorwürfe erhoben haben soll, gegeben haben soll. Der Sender teilte mit, dass die Pressestelle am Wochenende nicht besetzt sei, Fragen wurden daher zunächst nicht beantwortet.
Neben der offensichtlich mangelnden journalistischen Sorgfalt steht nun auch die Frage im Raum, wer den RBB mit mutmaßlich gefälschten Informationen versorgt haben könnte. Nach Angaben des Senders stehe „zweifelsfrei“ fest, dass eine Grünen-Bezirkspolitikerin dahinter stecke, die dies aber bestreitet.
Die Grünen-Chefs Franziska Brantner und Felix Banaszak erklärten auf Anfrage der „Welt am Sonntag“: „Der Verdacht, dass gegenüber der Presse eine falsche Erklärung gegen ein anderes Parteimitglied mit schweren Vorwürfen erhoben wurde, ist gravierend.“ Weiter heißt es: „Wer in einem solchen Verfahren falsche Aussagen an Eides statt tätigt, begeht im Zweifelsfall nicht nur eine Straftat, sondern fügt der gemeldeten Person, der Partei, aber auch den auf Vertrauen aufbauenden Strukturen und den anderen meldenden Personen erheblichen Schaden zu.“
Eine falsche Eidesstattliche Versicherung ist laut Paragraph 156 Strafgesetzbuch allerdings nur strafbar, wenn sie „vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde“ abgegeben wird – von Journalisten ist dabei keine Rede.
Ungeachtet dessen werden von Brantner und Banaszak parteiinterne Konsequenzen angekündigt: „Sobald die Person, gegen die sich dieser schwere Verdacht richtet, uns namentlich bekannt wird und der schwerwiegende Verdacht nicht unverzüglich ausgeräumt wird, werden wir ein Parteiausschlussverfahren einleiten. Bis zur Entscheidung des Parteischiedsgerichts wird diese Person von der Ausübung aller Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen.“ Dass der RBB auch selbst strafrechtliche Schritte eingeleitet habe, halten die Grünen-Chefs für richtig.
Der 48-jährige Gelbhaar, der dem Bundestag seit 2017 angehört und den Wahlkreis Berlin-Pankow 2021 direkt gewonnen hatte, war im November erneut mit rund 98 Prozent der Stimmen nominiert worden. Kurz bevor die Berliner Landesliste der Grünen bestimmt werden sollte, zog er wegen der Vorwürfe nach Druck aus der Partei seine Kandidatur für die Liste zurück, obwohl er die Vorwürfe als erlogen bezeichnete.
Anfang Januar trafen sich die Mitglieder des Kreisverbands abermals, wählten Gelbhaar ab und kürten Julia Schneider zur Kandidatin. In ihrer Bewerbungsrede hatte sie gesagt: „Ich kandidiere heute, damit wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren können, und für einen Kreisverband, in dem Frauen sich sicher fühlen können und gehört werden.“
(dts Nachrichtenagentur/red)

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