Berlin – Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, kritisiert die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften als Beitrag zur Aushöhlung tradierter Werte.
Karlsruhe habe sich „zum Motor eines problematischen gesellschaftlichen Wertewandels aufgeschwungen“ und leiste einer „fragwürdigen Runderneuerung gesellschaftlicher Werte“ Vorschub, so Bertrams. „Im Falle der Homo-Ehe hat das Gericht eine Erosion tradierter Werte eingeleitet, die für das Zusammenleben der großen Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor von konstitutiver Bedeutung sind.“ Das Verständnis des Verfassungsgerichts von dem, was Gleichheit und Gleichbehandlung im Bereich von Ehe und Familie bedeuteten, entfalte eine „Sogwirkung, der sich der Gesetzgeber nicht mehr entziehen kann“, kritisierte Bertrams.
Karlsruhe habe sich speziell in seiner Rechtsprechung zur Homo-Ehe, so jüngst mit seinem Urteil zur „Sukzessiv-Adoption“, von den Intentionen und Vorstellungen, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Institut der Ehe und Familie verbunden hätten, so weit entfernt, dass es schwer falle, von einer vertretbaren Verfassungsinterpretation zu sprechen. Der Gesetzgeber dürfe über die für das Institut der Ehe wesentlichen Strukturprinzipien nicht verfügen, argumentiert Bertrams. Dazu gehöre die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner: „Artikel 6 des Grundgesetzes schützt die Ehe als Institut wegen der in der Ehe potenziell angelegten Elternschaft und damit wegen der Bedeutung der Ehe für Familie und Gesellschaft.“
Der Gesetzgeber könne sich den Anforderungen des Artikels 6 nicht dadurch entziehen, dass er die Bezeichnung „Ehe“ vermeide und stattdessen von „Lebenspartnerschaft“ spreche. Bertrams ist Ende Januar nach fast 20 Jahren an der Spitze des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster in den Ruhestand getreten. (red/dts Nachrichtenagentur)

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