
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe musste erneut in die Gesetzgebung eingreifen. Foto:Tobias Helfrich/wikimedia
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Antiterrordatei zwar grundsätzlich gebilligt, mehrere Regelungen aber für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2014 Nachbesserungen vorzunehmen.
Karlsruhe billige grundsätzlich die Verbunddatei, die die Erkenntnisse aller 38 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Personen und deren Kontaktpersonen zusammenfasst, weil Terrorismus „mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen“ sei: Der Bekämpfung von Terrorismus, der sich gegen „das Gemeinwesen als Ganzes“ richte, habe ein „erhebliches Gewicht“, weshalb die Einrichtung einer Antiterrordatei zulässig sei.
Die Datei war seit ihrer Einrichtung, die ursprünglich eine Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 war, umstritten, da für die Arbeit von Geheimdiensten und der Polizei das Trennungsgebot gilt.
Derzeit sind in der Anti-Terror-Datei rund 17.000 Datensätze abgespeichert. Allerdings lebt der überwiegende Teil der Betroffenen nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht in der Bundesrepublik, sondern gehört radikal-islamischen Organisationen im Ausland an. (dts Nachrichtenagentur)

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