Enkenbach-Alsenborn / Manderscheid – Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat die Eilanträge abgelehnt, mit denen die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Manderscheid erreichen wollten, dass die Kommunalwahl am 25. Mai auf ihrem Gebiet ausgesetzt wird.
In den Gemeinden wollte man abwarten, bis das höchste rheinland-pfälzische Gericht im Hauptsacheverfahren über deren Klagen gegen die Gebietsänderungen der Gemeinden im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform entschieden hat.
Innenminister Roger Lewentz begrüßte die Entscheidung. Er sagte: „Der VGH hat heute dankenswerterweise die letzten Rechtsunsicherheiten bei der Kommunalwahl beseitigt. Auch die Bürger von Enkenbach-Alsenborn und Manderscheid können jetzt sicher sein, dass ihre Stimmen am kommenden Sonntag zählen und dass der Wählerwille Bestand hat.“
Die Kommunal- und Verwaltungsreform sei „nötig und sinnvoll“. (red)

