Montag 12.Oktober 2026

Einigung im Streit um Lärmbelästigung beim Festival des deutschen Films in Ludwigshafen

22. Juli 2025 | Kategorie: Ludwigshafen

Bildquelle: Rolf-Epple-Stiftung

Ludwigshafen– Der Streit zwischen zwei Anwohnern der Parkstraße in Ludwigshafen und den Veranstaltern des Festivals des deutschen Films über Lärmbelästigungen wurde am 10. Juli 2025 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße durch einen Vergleich beigelegt.

Das Festival, das seit 2005 jährlich auf der Parkinsel stattfindet, stand wegen Lärmbeschwerden aus dem Jahr 2024 im Fokus. Das Festival des deutschen Films zeigt an 19 Tagen deutsche Filmproduktionen in Kinozelten und einem Freiluftkino, begleitet von einem gastronomischen Angebot.

Die Veranstaltungen sollen spätestens um 23:30 Uhr enden. Die Stadt Ludwigshafen erteilte für das Festival 2024 Genehmigungen, unter anderem für den Betrieb einer Gastronomie (21. August bis 8. September 2024) und eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, die jedoch von zwei Anwohnern angefochten wurde. Die Anwohner hatten gegen die Genehmigungen Widerspruch eingelegt, da sie die Lärmbelästigung als unzumutbar empfanden. Nachdem die Widersprüche eingestellt wurden, weil die Genehmigungen bereits ausgelaufen waren, klagten die Anwohner auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bescheide.

In der Verhandlung zog einer der Kläger seine Klage gegen die Gastronomiegenehmigung zurück. Im Verfahren um die Lärmschutzgenehmigung einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich, der auch Regelungen für zukünftige Festivals enthält.

Die Stadt Ludwigshafen räumte ein, dass die Genehmigung vom 16. August 2024 unzureichende Auflagen zum Schutz vor Lärm enthielt. Für das Festival 2025 sicherte sie zu, strengere Auflagen zu erlassen: Ab 22:00 Uhr dürfen Geräuschspitzen vor den Fenstern der nächstgelegenen Wohnungen 65 Dezibel nicht überschreiten.

Die Kläger akzeptierten, dass das Festival 2025 wie bisher an 19 Tagen bis 23:30 Uhr stattfinden darf. Ab 2026 will der Veranstalter an drei Tagen das Programm bereits um 21:30 Uhr beenden.

Zudem wurden für August 2025 schalltechnische Messungen an den Anwesen der Kläger vereinbart. Alternativ soll ein Lärmprognosegutachten für die Zeit nach 2025 erstellt werden, das als Grundlage für künftige Genehmigungen dient.Der Vergleich schafft Klarheit für Anwohner und Veranstalter und ermöglicht die Fortsetzung des Festivals unter Berücksichtigung des Lärmschutzes.

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