Donnerstag, 25. April 2024

Dobrindt zweifelt an EU-Gipfelbeschlüssen: CSU berät über Brüsseler Vereinbarungen

1. Juli 2018 | Kategorie: Nachrichten

Alexander Dobrindt.
Foto: Pfalz-Express

Berlin- Aufgrund mehrerer Dementis gibt es in der CSU große Skepsis gegenüber den Beschlüssen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit anderen EU-Staaten.

„Angesichts der divergierenden Wortmeldungen aus einigen EU-Mitgliedsstaaten kann man Zweifel haben, ob die Ratsbeschlüsse alle Realität werden“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) der „Bild am Sonntag“.

Merkel hatte zuvor den Koalitionspartnern mitgeteilt, mit Spanien und Griechenland eine Vereinbarung über die Rückführung von Flüchtlingen getroffen zu haben.

Mit weiteren 14 EU-Staaten sei die politische Vereinbarung gelungen, dass bilaterale Verwaltungsabkommen geschlossen werden, um die Dublin-Verordnung effektiver umzusetzen.

Aufgezählt wurden Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Litauen, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Tschechien und Ungarn.

Diese Verwaltungsabkommen stellten einen „Zwischenschritt zu einer gesamteuropäischen Lösung dar“.

Ungarn, Polen und Tschechien dementierten später aber, ein Abkommen mit Deutschland zur beschleunigten Flüchtlingsrückführung geschlossen zu haben.

Im unionsinternen Asylstreit dürfte es am Sonntag zu einer Entscheidung kommen. Zunächst beraten der CSU-Vorstand und die CSU-Landesgruppe ab 15 Uhr in München über die Brüsseler Beschlüsse.

Um 17 Uhr trifft sich das CDU-Präsidium und 19 Uhr der CDU-Vorstand in Berlin. Im Anschluss sind bei beiden Parteien öffentliche Statements geplant. (dts Nachrichtenagentur) 

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Ein Kommentar auf "Dobrindt zweifelt an EU-Gipfelbeschlüssen: CSU berät über Brüsseler Vereinbarungen"

  1. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein. In einem der „Rheinischen Post“ vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. […]

    WELT