
Alexander Hoffmann
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Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, hat im Zusammenhang mit dem Streit um Zurückweisung und Einreise von drei Flüchtlingen aus Somalia seine Vorwürfe gegen die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl verschärft.
„Pro Asyl erweckt den Anschein, wie `Pro Schleusertum` zu agieren“, sagte Hoffmann der „Bild am Sonntag“. All das sollte von der Staatsanwaltschaft „mal genauer unter die Lupe genommen werden“. Es könne nicht sein, dass „Asyl-Aktivisten Anleitungen zum Asyl-Betrug geben“.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung der drei Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Am 9. Mai 2025 reisten die drei somalische Staatsangehörige – zwei Männer und eine angeblich minderjährige Frau – mit dem Zug aus Polen nach Deutschland ein. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei am Bahnhof Frankfurt (Oder) stellten sie einen Asylantrag. Die Beamten wiesen sie noch am selben Tag nach Polen zurück, unter Verweis auf die Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
Mit Hilfe von „Po Asyl“ beim dritten Versuch erfolgreich
Zuvor waren dieselben Personen beim Versuch gescheitert, zu Fuß über die Oderbrücke nach Deutschland zu gelangen. Erst mit dem dritten Versuch per Zug und nach anwaltlicher Vorbereitung durch die Flüchtlingsorganisation (NGO) „Pro Asyl“ konnten sie ihren Asylantrag unmittelbar auf deutschem Boden stellen. Ihr rechtlicher Einwand: Eine Zurückweisung sei in diesem Fall unzulässig, da das Asylgesuch nicht mehr an der Grenze, sondern innerhalb Deutschlands gestellt wurde.
Die Flüchtlingshelfer behaupteten zudem, dass die minderjährige Frau bei der Einreise gesundheitlich stark beeinträchtigt gewesen sei. Es gibt Zweifel an ihrer Altersangabe – ihre Geburtsurkunde wird von den Behörden als Fälschung gewertet.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied schließlich, dass die Zurückweisung rechtswidrig war. Die Bundespolizei hätte vor einer Zurückweisung klären müssen, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Obwohl der Fall eigentlich ins Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) fiel, wurde er in Berlin verhandelt, da die Bundespolizeidirektion Berlin die Maßnahme vollzogen hatte.
Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden. Mittlerweile befinden sich die drei Asylsuchenden wieder in Berlin.
In der ARD-Talksendung „Maischberger“ am 3. Juni 2025 erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nochmals den Sachverhalt – nämlich, dass die ersten beiden Zurückweisungen der drei somalischen Staatsangehörigen noch unter seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) erfolgt seien. Die Betroffenen hätten demnach am 2. und 3. Mai versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen – jeweils ohne einen Asylantrag zu stellen.
Dobrindt: Wollen Gerichtsauftrag nachkommen
Laut Dobrindt sei dieser Zeitraum noch vor dem Inkrafttreten seiner eigenen Weisung an die Bundespolizei gelegen. Er betonte, dass bei den ersten beiden Grenzübertrittsversuchen keine Asylbegehren geäußert worden seien, weshalb die Bundespolizei entsprechend gehandelt habe.
Am 9. Mai seien dieselben Personen erneut angetroffen worden, diesmal im Zug aus Polen. Nun hätten sie plötzlich ein Asylgesuch gestellt. Zudem sei laut Dobrindt bei dieser Gelegenheit erstmals angegeben worden, dass eine der Personen minderjährig sei – obwohl sie zuvor als volljährig geführt worden sei. Er äußerte Verständnis für die Entscheidung der Bundespolizei, auch in diesem Fall eine Zurückweisung vorzunehmen.
Den Auftrag des Gericht, eine ausführlichere Begründung für die Zurückweisungen des Trios, werde man selbstverständlich erfüllen, so Dobrindt. Schließlich seien die Somalier bereits durch sichere europäische Länder gereist, bevor sie nach Deutschland einreisen wollten.
(red / dts Nachrichtenagentur)

