
Landau von oben.
Archivfoto: Pfalz-Express/Ahme
Landau. „Wenn mit den Müllgebühren der Landauer Bürger Rücklagen in zweistelliger Millionenhöhe gebildet wurden die nicht für dringend notwendige Investitionen benötigt werden, dann müssen diese den Landauern wieder zurückgegeben werden.
Eine sachfremde Verwendung, beispielsweise für den Erwerb von Erbbaugrundstücken geht gar nicht“, so Dr. Thorsten Sögding, CDU-Obmann im Verwaltungsrat der Entsorgungswerke Landau (EWL) und sein Stadtratskollege Peter Lerch.
Beide CDU-Vertreter beziehen sich hierbei auf den Vorschlag des EWL-Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Ingenthron, der die angesammelten Gebührenrücklagen der Landauer für den Erwerb von Erbbaugrundstücken verwenden möchte. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob die angesparten Rücklangen in dieser Höhe nötig waren und ob eine solche zweckfremde Verwendung rechtlich überhaupt zulässig ist“, so Dr. Sögding. Ihn verwundert es in diesem Kontext auch nicht, dass die Landauer Gebühren für Müllabfuhr im landesweiten Durchschnitt überdurchschnittlich hoch sind.
Grundlage für die Erhebung von öffentlichen Gebühren ist das Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach dürfen die Müllgebühren die voraussichtlichen Kosten der Müllabfuhr nicht überschreiten. Liegen die Erträge darüber, sind sie nach dem KAG in „angemessener Zeit wieder auszugleichen“.
Lerch verweist darauf, „dass wir im Interesse der Landauer Gebührenzahler deshalb für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates der EWL in mehreren Fragen um entsprechende Aufklärung gebeten haben um zielgerichtet reagieren und kurzfristig über Gebührensenkungen entscheiden zu können.
Nachdem Rücklagen in zweistelliger Millionenhöhe angesammelt wurden, Rückzahlungen aus dem Verkauf des Müllheizkraftwerkes Pirmasens zu erwarten sind und – nach heutigem Stand – künftig die Verbrennungspreise für Müll deutlich sinken werden, spricht alles dafür, den Landauer Gebührenzahlern ihre zu viel bezahlten Müllgebühren baldigst wieder zurückzugeben. Dies ist finanziell möglich und rechtlich geboten, da dies ist kein „städtisches Vermögen“ ist, wie von Ingenthron behauptet. Nein, es sind Gelder der Landauer, im Durchschnitt pro Haushalt über 500 Euro.
Wir wollen, dass alle Rücklagen im Haushalt für Müllgebühren, welche nicht für Zwecke der Müllabfuhr zwingend benötigt werden, zeitnah wieder den Landauern zurückgegeben und nicht für andere zweckfremde Investitionen verwendet werden“ so Dr. Sögding und Lerch.
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