Gesetzliche Krankenkassen – Schuldenerlass für Rückkehrer noch bis 31.12.2013
31. Oktober 2013 | Von RedaktionWer sich seit 2007 gesetzlich versichern muss, dies aber noch nicht getan hat, sollte sich beeilen. Nichtversicherte brauchen keine Beiträge nachzuzahlen, wenn sie sich bis 31. Dezember erneut bei ihrer/einer Krankenkasse anmelden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Wer sich rechtzeitig anmeldet, muss nur die künftigen Mitgliedsbeiträge bezahlen und nicht die seit April 2007 angefallenen
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