Donnerstag, 18. April 2024

Nach dem Regen ist vor dem Regen –Sonderberatung zur Elementarversicherung

29. Mai 2013 | Kategorie: Verbraucher-Tipps, Versicherungen

Elementarschäden sind durch die normale Hausratsversicherung nicht abgedeckt. Foto: lichtkunst.73/pixelio.de

Der Dauerregen der letzten Tage hat es wieder gezeigt. Vom Rückstau aus der Kanalisation, überlaufenden kleinen Bächen oder einem Hangrutsch des aufgeweichten Bodens kann jeder betroffen sein. „Normale Gebäude- und Hausratversicherungen decken dadurch entstehende Schäden aber nicht ab“, warnt Julika Unger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Sie rät daher Haus- und Wohnungsbesitzern, ihre Verträge um so genannte Elementarschadensklauseln zu erweitern.

Wer Fragen rund um das Thema Elementarschäden hat, kann sich an die telefonische Sonderberatung der Verbraucherzentrale wenden. Das Telefon ist unter der Nummer 06131/28 48 868 dienstags von 14 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist kostenlos. Sie wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (VZ-RLP)

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