Gesetzliche Krankenkassen – Schuldenerlass für Rückkehrer noch bis 31.12.2013

31. Oktober 2013 | Kategorie: Ratgeber, Verbraucher-Tipps, Versicherungen

Nichtversicherte brauchen keine Beiträge nachzuzahlen.
Foto: Matthias Preisinger/pixelio.de

Wer sich seit 2007 gesetzlich versichern muss, dies aber noch nicht getan hat, sollte sich beeilen. Nichtversicherte brauchen keine Beiträge nachzuzahlen, wenn sie sich bis 31. Dezember erneut bei ihrer/einer Krankenkasse anmelden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Wer sich rechtzeitig anmeldet, muss nur die künftigen Mitgliedsbeiträge bezahlen und nicht die seit April 2007 angefallenen Beiträge und Säumniszuschläge. Voraussetzung für den kompletten Beitragserlass ist allerdings, dass die versicherungslose Zeit mehr als drei Monate andauerte und die in dieser Zeit entstandenen Behandlungskosten der Kasse nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Ab Januar 2014 werden bei der Anmeldung bei einer Krankenkasse rückwirkend Beiträge für die nichtversicherte Zeit wieder weitestgehend fällig.

Nicht Krankenversicherte sollten sich umgehend – spätestens bis zum 31. Dezember – an ihre Krankenkasse wenden und den Erlass der Schulden beantragen.

Fragen beantwortet die Expertin der Verbraucherzentrale am Beratungstelefon Gesundheit jeden Dienstag von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 01805 / 60 75 60 40 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute). (VZ-RLP)

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