Berlin – In namentlicher Abstimmung votierten am Mittwoch 434 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. 100 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, 46 enthielten sich.
Damit erhalten Eltern auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres „nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“ unter bestimmten Voraussetzungen einzuwilligen.
In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes können auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und vergleichbar mit einer Ärztin oder einem Arzt dazu befähigt sind.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem im Mai das Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen überraschend als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. (dts Nachrichtenagentur)

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Mindestens 70-80% der Bevölkerung waren und sind dagegen, ebenso wie alle relevanten Ärzte/Kinderärzteorganisationen, Kinderrechtsverbände, Polizei und die meisten seriösen Juristen. Ich hoffe, der Wähler erteilt dieser Regierung und allen mitgelaufenen Abgeordneten im kommenden Wahljahr eine deftige Quittung für dieses verachtungswürdige, lobbygefällige Sondergesetz. Unter bundestag.de und abgeordnetenwatch.de gibt es genaue Auskunft zum Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten.