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Bundestag macht Weg für neues Beschneidungsgesetz frei

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Abtrennen der Vorhaut mit einem Skalpell.
Foto: Ms.schreiber/

Berlin – In namentlicher Abstimmung votierten am Mittwoch 434 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. 100 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, 46 enthielten sich.

Damit erhalten Eltern auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres „nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“ unter bestimmten Voraussetzungen einzuwilligen.

In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes können auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und vergleichbar mit einer Ärztin oder einem Arzt dazu befähigt sind.

Die Bundesregierung hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem im Mai das Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen überraschend als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. (dts Nachrichtenagentur)

 

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