
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundeskabinett hat die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen, wonach künftig elektrisch angetriebenen City-Rollern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden soll.
Die neue Verordnung soll nun auch „elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen“ die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen, hieß es am Mittwoch.
Damit gemeint sind sogenannte „E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller“. Bisher durften ausschließlich die in der noch geltenden Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) definierten elektronischen Mobilitätshilfen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Darunter fielen vor allem sogenannte Segways oder Fahrzeuge ähnlicher Bauart.
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf Kilometer pro Stunde dürften auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometer pro Stunde müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren und sind ab 14 Jahren freigegeben.
Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung seien Änderungen „in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)“ notwendig. Zusätzlich werde ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt. Es bestehe „keine Zulassungspflicht“, hieß es.
Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett ist nun der Bundesrat an der Reihe. Dieser könnte die neuen Regelungen am 17. Mai beschließen. Damit könnte die neue Verordnung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten. (dts Nachrichtenagentur/red)
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