
Die Bundesregierung will die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen.
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesregierung will laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen.
Länder und Kommunen sollen leichter auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können.
Bislang gelten dafür hohe Hürden, etwa der Nachweis eines Unfallschwerpunkts. „Wir schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
Dies sei „im Interesse der Sicherheit der Kinder.“ Dem Entwurf des Verkehrsministeriums zufolge soll die Straßenverkehrsordnung auch in weiteren Punkten geändert werden.
So sollen Kinder auf Fahrrädern künftig von Erwachsenen auf dem Gehweg begleitet werden dürfen. Bislang war das verboten. Neu geregelt wird zude m, dass E-Bike-Fahrer künftig auch Radwege nutzen können. Laut neuer Verordnung dürfen die Länder Fahrradwege demnach mit neuen Schildern innerhalb von Orten auch für E-Bikes freigeben.
Außerorts sollen sie generell auf Radwegen fahren dürfen. Allerdings gilt das nur für solche Elektrofahrräder, die auch mit Motorunterstützung nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. „Die neuen Regeln sind familienfreundlich und sorgen für mehr Verkehrssicherheit“, sagte Dobrindt.
Die Opposition übt dagegen Kritik. Nach der E-Bike-Definition des Verkehrsministeriums würde die Regelung in der Praxis kaum ein Zweirad betreffen, warnte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Verkehrspolitiker Matthias Gastel.
Viele E-Bikes sind leistungsstärker. „Aufwand und Ertrag eines solchen Verkehrszeichens stünden in einem schlechten Verhältnis“, kritisierte Gastel und fordert: Die Kommunen sollten mehr Spielräume für die Freigabe der Radwege bekommen. (dts Nachrichtenagentur)
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