Berlin – Die Bundesregierung will die Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten nun doch bald freiwillig schaffen.
Das kündigt das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
„Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden“, schreibt Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU).
„Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll“, heißt es in der Antwort.
„Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich“, so Barthle. Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen. Die Ankündigung kommt überraschend, denn die Bundesregierung hatte Fahrverbote für Autofahrer in jeder Form bisher strikt abgelehnt.
Die anhaltende Überschreitung zulässiger EU-Grenzwerte für Stickoxid in 70 Städten zwingt sie nun aber offenbar zum Handeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet zudem am kommenden Dienstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselfahrer ein rechtmäßiges Instrument zur Luftreinhaltung in Städten sein können.
„Die Bundesregierung scheint Fahrverbote inzwischen für unvermeidlich zu halten und gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein“, sagte der Grünen-Politiker Gastel. „Es ist zwar gut, Rechtssicherheit zu schaffen, aber es droht ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt „, sagte Gastel.
Deshalb sei ein Bundesgesetz zur Einführung einer „Blauen Plakette“ nötig. Am Dienstag will zudem das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob auf juristischem Weg Fahrverbote durchgesetzt werden können.(dts Nachrichtenagentur)

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