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Berlin – Die Bundesregierung will das deutsche Namensrecht im Rahmen einer Reform vereinfachen. Bundesinnen- und Bundesjustizministerium veröffentlichten am Donnerstag ein entsprechenden Eckpunktepapier.
Namensänderungen sollen zudem künftig erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen werde beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen, so die Ministerien. Dies sei ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegten.
Bei den Eckpunkten handelt es sich um die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe mit Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung. Die Vorschläge sollen in einem nächsten Schritt der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.
Die namensrechtlichen Regelungen sollen demnach in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen noch in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit ist zwischen Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt. (dts Nachrichtenagentur)

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