
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesregierung will Ländern und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen noch stärker entgegenkommen als bisher vorgesehen.
Geplant ist, sowohl die finanziellen Zuschüsse spürbar zu erhöhen als auch auf das Kontrollrecht zu verzichten, ob die Länder das Bundesgeld tatsächlich für Integrationsleistungen verwenden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Das Bundeskabinett will den entsprechenden Gesetzentwurf, in dem die Flüchtlingsfinanzierung fortgeschrieben wird, am Mittwoch verabschieden. Die große Koalition will Ländern und Kommunen zwischen 2019 und 2022 insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro für die Kosten der Integration überweisen.
Dabei soll nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden. Stattdessen erhalten die Länder einen großen Teil der finanziellen Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Damit hat der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben.
Zugleich erhalten die Länder durch die pauschale Verteilung rund fünf Milliarden Euro mehr als bei genauer Abrechnung, die Kommunen rund eine Milliarde Euro zusätzlich.
Die große Koalition plant zudem, die ursprünglich bis Ende 2018 befristete Entlastung der Kommunen bei den Wohn- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte zu verlängern. Dadurch erhalten die Gemeinden im kommenden Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro.
Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, geht man davon aus, die Regelung im kommenden Jahr nochmals zu verlängern.
Auch sozialer Wohnungsbau wird aufgestockt
Weiter aufgestockt werden auch die Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau. Im kommenden Jahr sollen zusätzlich 500 Millionen Euro an die Länder überwiesen werden – die das Geld an die Kommunen weitergeben.
Damit wird der soziale Wohnungsbau auch 2019 mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro gefördert. Das ist mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Insgesamt sollen Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden. Von 2020 an sollen die Bundesländer dann jährlich 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.
Weitere Zahlungen an die Kommunen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Integrationskosten umfassen nur einen Teil der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes.
In der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2022 sind insgesamt 78 Milliarden Euro dafür veranschlagt. Der größte Posten von 31 Milliarden Euro wird investiert, um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen.
Für Sozialtransfers an Flüchtlinge sind knapp 21 Milliarden Euro vorgesehen, für Sprachkurse 13 Milliarden Euro. Die Bundesregierung geht intern von 200 000 Flüchtlingen im Jahr 2018 aus, bis zum Jahr 2022 soll ihre Anzahl auf 150.000 sinken. (dts Nachrichtenagentur)

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