Karlsruhe/Kreis Germersheim – Das Regierungspräsidiums Karlsruhe hat am 26. September den Planfeststellungbeschluss für die zweite Rheinbrücke erlassen.
Des einen Freud´, des anderen Leid: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will das nicht hinnehmen und dagegen Klage einreichen.
Dafür muss jedoch zum einem die Finanzierung gesichert sein, zum anderen muss per Rechtsgutachten eine positive Klageaussicht bescheinigt werden.
Am Mittwoch, 11. Oktober, lädt das Bündnis daher um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins „Brauhaus 2.0.“ ein. Dabei sollen auch Spenden für die Klageerhebung gesammelt werden. Ein Sonderkonto hat der BUND bereits eingerichtet.
Der BUND macht „steigenden politischen Druck der Straßen- und Automobillobby“ für den Erlass des Regierungspräsidiums verantwortlich. Eine Verminderung der Stausituation sieht er durch die aktuellen Planungen nicht, dafür aber „erhebliche Eingriffe in die Natur und Umwelt.“
Aus Sicht des Straßenverkehrs sei die Planung nicht zu begründen, so BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe. Die führe nämlich den Verkehr vor dem Knielinger Pförtner zusammen, der vor dem Bereich liege, der zur morgendlichen Spitzenstunde zu Stauungen auf der B10 in Fahrtrichtung Karlsruhe führe.
Durch die „resultierenden Einfädelvorgänge“ steige sogar das Staurisiko und sinke die Verkehrssicherheit in diesem Bereich, schreibt Weinrebe in einer Mittlung. Die Planung widersprächen allen Bestrebungen zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Weinrebe empfiehlt statt neuen Straßenbaus „Verkehrsvermeidung und Verlagerung auf die Schiene“.
Eine weitere Straße bis zur B 36 bedeute auch den Einstieg in die Nordtangente Karlsruhe von Westen her, so Hartmut Weinrebe. Bei der vom Verkehrsministerium formulierten Vorgabe „Erhalt bestehender Infrastruktur vor Neubau“ sei das „grotesk bzw. alternative Logik“.
Zum parallel betrieben Planfeststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz weist der BUND darauf hin, dass dort an diesem Wochenende eine Frist für Stellungnahmen zu einer erneuten ergänzenden Anhörung erst abläuft: „So erging ein Planfeststellungsbeschluss für eine halbe Brücke in Baden-Württemberg, während die Anhörung für die zweite Hälfte noch nicht einmal abgeschlossen ist.“ (red)

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Zeit einmal wieder für den BUND zu spenden.
Eine aufgeständerte Brücke durch Feuchtbiotope, will ich persönlich immer noch nicht.