
Entschlossen für die zweite Rheinbrücke: Der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther, Parlamentarischer Staatsekretär Norbert Barthle und der süfpfälzer Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart.
Südpfalz/Karlsruhe – Trotz Kritik des Bundesrechnungshofs: „Der Bund drängt massiv auf den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe.“ Das bekräftigte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium Norbert Barthle gegenüber den Bundestagsabgeordneten Ingo Wellenreuther (Karlsruhe) und Dr. Thomas Gebhart (Südpfalz), beide CDU, bei einem Arbeitstreffen an diesem 24. April in Berlin.
Gebhart hält die Schlussfolgerung des Bundesrechnungshofes für eine „völlige Fehleinschätzung. Die Aussage des Rechnungshofes, dass eine zweite Rheinbrücke weder wirtschaftlich noch notwendig sei, ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.“ Er habe große Zweifel daran, dass die Autoren beim Rechnungshof die Lage vor Ort „hinreichend kennen. Ich empfehle, sich vor Ort kundig zu machen“, sagte Gebhart.
Im Verkehrsministerium scheint man von der Stellungnahme des Rechnungshofs wenig beeindruckt.
„Der Bund fordert die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg erneut auf, die Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke endlich abzuschließen“, berichten Wellenreuther und Gebhart.
Es werde „allerhöchste Zeit“, dass die beiden Länder das Baurecht für das Brückenprojekt herstellten. Der Bund habe seinerseits bislang alle notwendigen Entscheidungen für die zweite Rheinbrücke getroffen: „Wie Staatssekretär Barthle bekräftigte, ist die zweite Rheinbrücke bereits Bestandteil des Investitionsrahmenplans 2011-2015 und dort als prioritäres Vorhaben eingestuft“, so die beiden Bundestagsabgeordneten.
Der Bund halte die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe für eines der bundesweit vordringlichsten Projekte.
Daher kritisieren die Bundespolitiker Gebhart und Wellenreuther gemeinsam mit Staatssekretär Barthle, dass sich die Planverfahren seit Frühjahr 2011 hinziehen. „Immer wieder wurden neue Zeitpunkte genannt, zu denen die Verfahren abgeschlossen sein sollen. Bis auf den heutigen Tag warten wir jedoch auf das Baurecht als notwendige Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahme“, so Gebhart und Wellenreuther. (red)

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