
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin- Angesichts der zunehmenden Infektionszahlen beraten Bund und Länder am Donnerstag über verschärfte Corona-Regeln.
Das berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf einen Beschlussentwurf vom Mittwoch. Im Papier heißt es demnach: „Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen – insbesondere in Innenräumen, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“
Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde „konsequent und noch intensiver als bisher“ kontrolliert. „Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.“
Weiter heißt es: „Die beschriebenen Schutzmaßnahmen können nur dann ihre volle Wirkung entfalten – und in der Folge zügig wieder zurückgefahren werden – wenn sie verlässlich eingehalten werden.“
Dies erfordere eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen. „Hier stehen die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in der Verantwortung, da nachlässige Kontrollen die Ansteckungsgefahr erhöhen und die Verbreitung des Virus begünstigen.
Die Länder werden deshalb die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren“, zitiert „Business Insider“ aus dem Dokument. Konkrete Details zur Höhe der Bußgelder nennt der Beschlussvorschlag laut Bericht nicht.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll es eine 3G-Regel geben. Bei Fahrantritt darf der Test höchstens nur 24 Stunden alt sein. Dort wo die Hospitalisierungsrate einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, soll sogar 2G+ gelten.
Ein konkreter Schwellenwert nennt das Papier nicht. Wörtlich heißt es: „Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G plus).
Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.“ (dts Nachrichtenagentur)

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